Die Grundlage für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bildet das Wirtschaftsstrafgesetz (WED). In diesem Gesetz wird definiert, welche Handlungen als Wirtschaftskriminalität gelten, und es werden Strafen für Verstöße festgelegt. Viele dieser Straftaten und Ordnungswidrigkeiten stehen im Zusammenhang mit bestimmten Gesetzen oder Verordnungen, wie Umweltgesetzen, Steuergesetzen oder Handelsvorschriften. Dazu gehört auch das Gesetz über die Arbeitsbedingungen.
Welches sind die Wirtschaftsverbrechen?
Einige Beispiele für Wirtschaftskriminalität sind:
- UmweltvergehenVerstöße gegen Umweltvorschriften, wie illegale Einleitungen oder Verschmutzung.
- Betrugeinschließlich Steuer-, Subventions- oder Leistungsbetrug.
- Kartellierung: verbotene Vereinbarungen zwischen Unternehmen zur Einschränkung des Wettbewerbs.
- Illegaler Handelz. B. Schmuggel von Waren oder Handel ohne die erforderlichen Genehmigungen.
- Lebensmittelsicherheit: Verstöße gegen die Lebensmittelvorschriften.
Je nach Schwere der Straftat können die Sanktionen von Geld- bis zu Freiheitsstrafen reichen. Darüber hinaus können gegen Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich einer Wirtschaftsstraftat schuldig gemacht haben, auch verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden, z. B. der Entzug von Lizenzen.
Verstoß gegen das Gesetz über Arbeitsbedingungen (arbowet)?
Obwohl Verstöße gegen das Gesetz über die Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutzgesetz) in der Regel verwaltungsrechtlich geahndet werden, können sie in einigen Fällen auch strafrechtliche Folgen haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich ein schwerer Unfall ereignet hat oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Gegensatz zu verwaltungsrechtlichen Bußgeldern, die sich oft nur finanziell bemerkbar machen, kann eine strafrechtliche Verfolgung weitreichende Folgen haben. Bei tödlichen Unfällen zum Beispiel kann es zu einem öffentlichen Prozess kommen, der zu negativer Publicity und Rufschädigung führen kann. Eine strafrechtliche Verurteilung kann auch Probleme bei der Erlangung eines Führungszeugnisses für juristische Personen (VOG RP), bei Ausschreibungen oder beim Abschluss von Versicherungen verursachen.
Strafrechtliche Anklagen können zu höheren Geldstrafen führen, die bis zu 870.000 € oder 10% des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Darüber hinaus können zusätzliche Strafen wie die Schließung des Unternehmens verhängt werden. Nicht nur Unternehmen können strafrechtlich verfolgt werden, auch Einzelpersonen wie Auftraggeber und Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden und riskieren Haftstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Eine wichtige Rolle spielt dabei § 32 des Arbeitsschutzgesetzes, der so genannte Kappenartikel, der den Arbeitgeber verpflichtet, Vorkehrungen zur Verhütung von Gefahren für Leben oder schwere Schäden zu treffen. Auch wenn ein Unfall nicht unmittelbar vorhersehbar war, kann es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, wenn Führungskräfte nicht ausreichend auf die Sicherheit in ihrem Unternehmen geachtet haben.
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