Der Grundsatz lautet, dass Minderjährige in Freiheit auf ihr Verfahren warten sollten. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, wenn ein ernsthafter Verdacht besteht. Der Richter hält es dann für notwendig, einen Minderjährigen in einer Jugendstrafanstalt unterzubringen.
Minderjährige Verdächtige werden in einer so genannten Jugendstrafanstalt (JJI) untergebracht. Diese Einrichtungen sind für junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren (manchmal auch bis 23 Jahren) gedacht, die einer Straftat verdächtigt werden oder zu einer Strafe verurteilt wurden, z. B. zu Jugendarrest oder einer anderen Maßnahme, wie z. B. dem PIJ-Maßnahme (Unterbringung in einer Einrichtung für Jugendliche, auch bekannt als Jugend-TBS).
Es gibt verschiedene Arten von Jugendstrafanstalten, die sich nach der Schwere der Maßnahme und den Bedürfnissen des jungen Menschen richten. In diesen Einrichtungen erhalten die Jugendlichen Beratung, Erziehung und Therapie mit dem Ziel, ihr Verhalten zu ändern und ihnen zu helfen, nach ihrer Strafe erfolgreich in die Gesellschaft zurückzukehren.
Kind oder Minderjähriger verhaftet?
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