Übertragung

Im niederländischen Strafvollzug können Häftlinge unter bestimmten Umständen ihre Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt beantragen. Es kann viele Gründe geben, warum ein Häftling in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werden möchte. Beispiele hierfür sind der Wunsch, näher bei der Familie zu sein, besseren Zugang zu speziellen Betreuungsangeboten oder Programmen zu haben oder Sicherheitsüberlegungen. In solchen Fällen ist es möglich, einen Verlegungsantrag zu stellen. Die Anstalt kann auch der Ansicht sein, dass ein Häftling in eine andere Anstalt verlegt werden sollte, z. B. aufgrund von Verhaltensproblemen, Sicherheitsrisiken oder weil die Anstalt nicht mehr die geeigneten Einrichtungen bereitstellen kann.

Sowohl der Direktor als auch der Gefangene können einen Antrag auf Verlegung an den Auswahlbeauftragten richten. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, prüft der Auswahlbeauftragte die Situation sorgfältig und trifft eine Entscheidung auf der Grundlage aller relevanten Umstände, wie z. B. der verfügbaren Kapazitäten, der Art der Inhaftierung und der Interessen sowohl des Häftlings als auch der Einrichtung. Wird der Antrag abgelehnt, gibt es je nachdem, wer den Antrag gestellt hat und wie die Entscheidung ausfällt, Möglichkeiten zum Einspruch und zur Beschwerde.

Gründe für eine Versetzung

Es gibt mehrere Gründe, warum ein Häftling eine Überstellung beantragen kann. Häufige Gründe sind:

  • der Wunsch, näher an der Familie oder anderen nahestehenden Personen untergebracht zu werden, um zum Beispiel Besuche zu erleichtern;
  • die Notwendigkeit einer besonderen medizinischen oder psychologischen Betreuung, die in einer anderen Einrichtung besser gewährleistet ist;
  • Situationen, in denen die Sicherheit des Häftlings oder anderer Personen gefährdet ist, z. B. aufgrund von Konflikten mit Mitgefangenen oder Personal, und
  • die Verfügbarkeit bestimmter Arbeits-, Ausbildungs- oder Resozialisierungsprogramme, die für den Häftling relevant sind.

Neben den Anträgen der Gefangenen selbst kann auch der Leiter der Einrichtung eine Verlegung für notwendig erachten, z. B. aufgrund von Verhaltensproblemen, Unruhen innerhalb der Einrichtung oder eines besonderen Betreuungsbedarfs, der in der derzeitigen Einrichtung nicht gedeckt werden kann.

Verfahren für Überweisungsanträge

Der Antrag auf Überstellung wird dem Auswahlbeamten vorgelegt, der für die Unterbringung und Überstellung von Gefangenen zuständig ist. Der Auswahlbeauftragte beurteilt den Antrag auf der Grundlage der vorgelegten Gründe und der geltenden Gesetze und Vorschriften. 
Es sollte sich um einen schriftlichen Antrag handeln, dem eine Begründung und alle relevanten Dokumente und Erklärungen beigefügt sind, die die Notwendigkeit der Versetzung belegen.

Der Auswahlbeauftragte prüft den Antrag anhand objektiver Kriterien wie der Verfügbarkeit von Plätzen in der gewünschten Einrichtung, der Schwere der angegebenen Gründe und des allgemeinen Interesses an der Ordnung und Sicherheit innerhalb der Strafvollzugseinrichtung. Erforderlichenfalls wird der Direktor der derzeitigen Einrichtung oder andere zuständige Stellen um Rat gefragt. 
Der Auswahlbeauftragte trifft eine Entscheidung, die dem Bewerber schriftlich mitgeteilt wird.

Wird der Antrag abgelehnt, muss die Entscheidung begründet werden und eine Erläuterung der Gründe für die Ablehnung enthalten.

Einspruch und Beschwerde  

Der Häftling hat die Möglichkeit, gegen die Einweisungsentscheidung des Auswahlbeauftragten Einspruch zu erheben. Wenn ein Häftling selbst einen Antrag auf Verlegung gestellt hat und dieser Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, kann er sich direkt an den Rat für Strafrechtspflege und Jugendschutz (RSJ) wenden. Dieses Recht auf Direktbeschwerde gilt auch, wenn der Direktor einen Verlegungsantrag stellt und der Gefangene diesem vollständig zustimmt oder wenn der Gefangene vor der Entscheidung seine Einwände gegen den Verlegungsantrag geäußert hat. In allen anderen Fällen muss der Häftling zunächst Einspruch gegen den Auswahlbeauftragten erheben, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Es ist ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman advocaten helfen Ihnen dabei.

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April 10, 2025
Die Verhaftung von Vito Shukrula, dem Anwalt von Ridouan Taghi, hat bei anderen Strafverteidigern wie eine Bombe eingeschlagen. Der bekannte Strafverteidiger Peter Plasman ist ebenfalls "schockiert und fassungslos" über diese Nachricht. ''Natürlich ist es immer noch nur ein Verdacht, aber nach all der Aufregung kann man davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft (OM) nicht von heute auf morgen vorgehen wird. Die Staatsanwaltschaft wird denken, dass sie einen starken Fall hat. Im Moment gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft diese Verhaftung gut überlegt hat. Die Verhaftung eines Anwalts ist ein sehr schwerer Schritt''. Auch Plasman kann es nicht fassen, dass ein Anwalt wieder einmal als Laufbursche fungiert.
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7. April 2025
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