Lieferung und Übergabe sind Schlüsselelemente des internationalen Strafrechts, die die Überstellung einer Person an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder -vollstreckung beinhalten. Diese Verfahren ermöglichen es einem Staat, eine Person zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung in Anspruch zu nehmen.
Die Übergabe findet innerhalb der Europäischen Union (EU) statt und wird durch den Europäischen Haftbefehl (EAW) geregelt. Dies kann im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder zur Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe erfolgen. Die Regeln für die Übergabe innerhalb der EU sind im Übergabegesetz festgelegt.
Lieferung betrifft den Transfer einer Person zwischen Ländern, die nicht unbedingt Mitglieder der EU sind, wie Dubai oder die Türkei. Sie können über diese Link lesen Sie mehr über das Auslieferungsverfahren.
Wie läuft das Übergabeverfahren ab?
Das Übergabeverfahren beginnt mit dem Erlass eines Europäischen Haftbefehls (EHB) durch einen EU-Mitgliedstaat. Dies ist ein förmliches Ersuchen um Übergabe an einen anderen Mitgliedstaat. Dieser Haftbefehl ermöglicht es den niederländischen Ermittlern, die gesuchte Person in den Niederlanden festzunehmen.
Nach der Festnahme wird die beschuldigte Person von der Polizei vernommen. Innerhalb von drei Tagen findet dann eine Anklageerhebung vor dem Richter oder dem Staatsanwalt statt. Die Anklageerhebung ist ein wichtiger Moment im Verfahren. Bei dieser Anklageerhebung wird nämlich geprüft, ob die Untersuchungshaft fortgesetzt werden soll oder ob die betroffene Person in Freiheit auf ihren Prozess warten kann. Der Anwalt kann die Aussetzung der Haft beantragen. Ist die Fluchtgefahr gering, kann bei der Anklageerhebung beschlossen werden, die Haft auszusetzen. Dabei werden die persönlichen Umstände der betreffenden Person berücksichtigt. Bei den persönlichen Umständen werden die Wohn-, Arbeits- und Familiensituation berücksichtigt.
Bei der Anklageerhebung muss die gesuchte Person zwischen einem kurzen und einem langen Verfahren wählen. Entscheidet sich die gesuchte Person für das kurze Verfahren, findet nur eine kurze Anhörung statt und sie wird innerhalb von 20 Tagen an den ersuchenden Mitgliedstaat übergeben. Entscheidet sich die Person für das lange Verfahren, wird das Gericht den Fall weiter prüfen.
Letztendlich muss das Gericht in Amsterdam beurteilen, ob die gesuchte Person übergeben werden kann. In einem Übergabeverfahren gibt es mehrere Gründe, aus denen die Niederlande die Übergabe ablehnen können. Diese Ablehnungsgründe sind im Übergabegesetz aufgeführt und sollen die Rechte der gesuchten Person schützen und sicherstellen, dass die Übergabe gerecht und im Einklang mit dem Gesetz durchgeführt wird.
Was könnten Gründe für die Ablehnung einer Übergabe sein?
Ein wichtiger Grund für die Ablehnung ist der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit. Dies bedeutet, dass die Straftat, für die die Übergabe beantragt wird, sowohl im Ausstellungsland als auch in den Niederlanden strafbar sein muss. Wenn die Straftat in den Niederlanden nicht als Straftat anerkannt wird, kann die Übergabe abgelehnt werden.
Es sollte keine Doppelbestrafung geben. Wenn die gesuchte Person in den Niederlanden bereits wegen derselben Straftat verurteilt oder bestraft wurde, kann die Übergabe abgelehnt werden.
Die Übergabe kann auch abgelehnt werden, wenn das Ersuchen eine politische Straftat betrifft. Dabei handelt es sich um Verbrechen, die sich gegen den Staat oder politische Institutionen richten, wie Rebellion oder Hochverrat. Der Schutz von Personen vor Strafverfolgung aus politischen Gründen ist ein Grundprinzip des Völkerrechts.
Die Übergabe kann abgelehnt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Rechte der gesuchten Person im Ausstellungsland nicht geachtet werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, schlechter Haftbedingungen oder eines unfairen Verfahrens besteht. Das niederländische Gericht muss sich vergewissern, dass die Rechte der Person in dem anderen Land gewährleistet sind.
In einigen Fällen kann die Übergabe eines niederländischen Staatsbürgers abgelehnt werden, insbesondere wenn sie mit der Verbüßung einer Strafe verbunden ist. Das Gericht kann vorsehen, dass die Person ihre Strafe in den Niederlanden verbüßen kann, wenn sie im Ausstellungsland verurteilt wird. Dies bietet niederländischen Staatsangehörigen Schutz vor ungerechtfertigter Verfolgung im Ausland.
Die Übergabe kann auch aus schwerwiegenden humanitären Gründen abgelehnt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Übergabe zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands der gesuchten Person führen würde oder wenn die Übergabe aufgrund anderer humanitärer Umstände unmenschlich wäre.
Übergabe eines Anwalts erforderlich?
In Übergabefällen wird der gesuchten Person nach der Festnahme ein Anwalt zur Seite gestellt. In Übergabeverfahren ist ein spezialisierter Rechtsbeistand erforderlich. Unsere Anwälte verfügen über das erforderliche Fachwissen. Sollten Sie bereits vor der Verhaftung von einem Übergabeproblem wissen, ist es sehr ratsam, uns vor Ihrer Verhaftung zu kontaktieren. Wir können dann frühzeitig mit Ihnen eine Strategie entwickeln.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Büro. Sie können uns eine E-Mail schicken an info@klpadvocaten.nl oder rufen Sie uns während der Bürozeiten unter 020-6731548 an. In dringenden Fällen, z. B. bei einer bevorstehenden Verhaftung, können Sie uns über unsere Notrufnummer 06-24428734 erreichen.
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