Stalking

Stalking, besser bekannt als Nachstellung, bedeutet, dass jemand eine andere Person systematisch und absichtlich belästigt oder verfolgt und das normale Leben des Opfers ernsthaft stört. Stalking kann verschiedene Formen annehmen, z. B. das Versenden von Drohbotschaften, das ständige Aufsuchen des Opfers oder andere Formen der Belästigung. Diese Straftat gilt in den Niederlanden als schweres Verbrechen. Stalking wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, gemeinnütziger Arbeit oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie (23.000 €) bestraft. Stalking unterscheidet sich von Bedrohung oder rechtswidrige Freiheitsberaubung.

Stalking ist die wiederholte Belästigung oder Verfolgung einer Person in einer Weise, die Angst und Schrecken verbreitet. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Ex-Partner ständig das Haus der anderen Person besucht, unerwünschte Anrufe tätigt und Drohbotschaften in den sozialen Medien verschickt. Trotz mehrfacher Aufforderung, damit aufzuhören, nimmt diese Person weiterhin Kontakt auf und drängt sich auf, sogar an öffentlichen Orten. Dieses Verhalten schafft eine Situation, in der sich das Opfer ständig unsicher und eingeschüchtert fühlt. Diese wiederholten und vorsätzlichen Handlungen stellen eine Form von Stalking dar, die aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen auf das Wohlbefinden und den Seelenfrieden des Opfers strafbar ist.

Was besagt der Gesetzesartikel über Stalking?

Der Paragraf 285b des Strafgesetzbuches, der Stalking unter Strafe stellt, lautet wie folgt:

Wer rechtswidrig, systematisch und vorsätzlich die Privatsphäre einer anderen Person mit dem Ziel verletzt, diese andere Person zu zwingen, etwas zu tun, etwas nicht zu tun, etwas zu dulden oder Angst zu verbreiten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft".

Welche Strafen können für Stalking verhängt werden?

Der Richter entscheidet, ob Stalking vorliegt und welche Strafe angemessen ist. Dabei berücksichtigt der Richter alle Umstände des Falles, einschließlich der Auswirkungen auf das Opfer und die persönliche Situation des Beschuldigten.

Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass bei der Anhörung alle relevanten Umstände vorgebracht werden. Die Höchststrafe für Stalking beträgt drei Jahre Haft. Je nach Schwere des Falles und der Umstände kann der Richter jedoch auch eine mildere Strafe verhängen, beispielsweise gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe.

Wie kann ein Anwalt bei einem Stalking-Vorwurf helfen?

Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.

Wenn der Angeklagte die Tat gestanden hat, kann der Anwalt Umstände anführen, die ein geringeres Strafmaß rechtfertigen. Wir beraten Sie ehrlich und aufrichtig und sorgen dafür, dass Sie während der Anhörung bestmöglich vertreten werden.

Freispruch für Stalking?

Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.

Das Gericht sprach einen Angeklagten vom Vorwurf des Stalkings frei, da es keine ausreichenden Beweise für die Systematik gab. Der Angeklagte hatte nur zwei Nachrichten verschickt und einmal an der Tür geklingelt, was nicht die für Stalking erforderliche Häufigkeit und Intensität erfüllte. Die Aussagen über weiteres Stalking waren widersprüchlich und unzureichend belegt. Da die Beweise nicht zeigten, dass der Angeklagte wiederholt und systematisch gehandelt hatte, fehlte die für eine Verurteilung wegen Stalking erforderliche Systematik.

Brauchen Sie einen Anwalt für Stalking?

Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten auf dem Gebiet des Stalkings und können Ihnen helfen, wenn Sie dieses Delikts verdächtigt werden. Wir besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten wir Sie sorgfältig vor und sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich verteidigt werden.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Büro. Sie können uns per E-Mail erreichen unter info@klpadvocaten.nl oder telefonisch während der Bürozeiten unter 020-6731548. In Notfällen (z. B. wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, demnächst verhaftet werden könnte), rufen Sie bitte unsere Notrufnummer 06-24428734 an.

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