Die stufenweise Gewährung von Freiheitsentzug bedeutet, dass ein Häftling im Laufe seiner Haft schrittweise mehr äußere Freiheiten erhält. Dieses Verfahren soll einen allmählichen Übergang von der Haft in die Gesellschaft gewährleisten und so dazu beitragen, das Risiko von Rückfällen zu verringern. In den letzten Jahren hat sich in Bezug auf die stufenweise Entlassung aus der Haft viel getan. Es ist daher ratsam, sich gut über die (Un-)Möglichkeiten zu informieren. Im Folgenden werden einige Themen erörtert. Sollten Sie (weitere) Fragen haben, können Sie sich gerne an Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten wenden.
Was ist eine beschränkte sichere Einheit (BBA)?
Mit der Einführung des Straf- und Schutzgesetzes am 1. Juli 2021 gibt es nun die Abteilung für beschränkte Sicherheit (BBA). Diese Abteilung ist für Gefangene in der Endphase ihrer Strafe gedacht. In der BBA haben die Insassen die Möglichkeit, außerhalb des Gefängnisses in der Region zu arbeiten, in die sie nach ihrer Inhaftierung zurückkehren werden. Durch diese Arbeit außerhalb des Gefängnisses können die Gefangenen wertvolle Arbeitserfahrungen sammeln, die ihre Chancen auf eine Erwerbstätigkeit nach der Haftzeit erhöhen. Dies ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Wiedereingliederung und trägt dazu bei, Rückfälle zu verhindern.
Was ist das Strafvollzugsprogramm (PP)?
Auch das zugehörige Strafvollzugsprogramm (PP) hat sich in den letzten Jahren geändert. Das PP steht nur noch Insassen mit einer Reststrafe von weniger als einem Jahr zur Verfügung. Im Rahmen des PP bleibt ein Häftling nicht mehr in einer Anstalt. Der Häftling bleibt an einer Urlaubsadresse. Wichtig ist dabei jedoch, dass es sich um eine genehmigte Urlaubsadresse handelt. Mit anderen Worten: Nicht jede Adresse kann als Urlaubsadresse dienen. Die Urlaubsadresse wird zuerst untersucht, bevor Sie das PP beginnen können. Ziel des PP ist es, die Chancen der Inhaftierten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Anwaltliche Haftverschonung erforderlich?
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