Aussagen sind vor dem Gesetz sehr wichtig. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ist daher strafbar und wird im Strafgesetzbuch in Artikel 207 als Meineid definiert. Grundsätzlich wird Meineid mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie (25.750 €) geahndet. Handelt es sich um eine Falschaussage in einer Strafsache zum Nachteil des Angeklagten oder Beschuldigten, kann die Strafe bis zu neun Jahren Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie (103.000 €) betragen..
Ein Beispiel für einen Meineid wäre Wenn ein Zeuge in einer Strafsache aufgefordert wird, unter Eid auszusagen, ob er den Angeklagten am Tatort gesehen hat. Obwohl der Zeuge weiß, dass er den Angeklagten an diesem Ort nicht gesehen hat, sagt er unter Eid aus, dass er den Angeklagten an diesem Ort gesehen hat. Diese Falschaussage unter Eid soll den Angeklagten benachteiligen und kann zu einer Verurteilung aufgrund falscher Angaben führen. Durch die vorsätzliche Falschaussage macht sich der Zeuge des Meineids nach § 207 des Strafgesetzbuchs schuldig.
Was besagt der Gesetzesartikel zum Meineid?
Der Paragraf 207 des Strafgesetzbuches, der Meineid unter Strafe stellt, lautet wie folgt:
Wer in den Fällen, in denen eine gesetzliche Vorschrift eine eidesstattliche Erklärung verlangt oder ihr Rechtswirkungen verleiht, vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Erklärung mündlich oder schriftlich, persönlich oder durch eine hierzu besonders ermächtigte Person abgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
Wurde die Falschaussage in einer Strafsache zum Nachteil des Angeklagten oder des Verdächtigen gemacht, so wird der Schuldige mit einer Freiheitsstrafe von höchstens neun Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
Dem Eid gleichwertig ist das Versprechen oder die Versicherung, die nach dem Gesetz an die Stelle des Eides tritt".
Welche Strafen können für Meineid verhängt werden?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die Höchststrafe, die für einen Meineid verhängt werden kann, beträgt sechs Jahre. Im Falle einer Strafsache beträgt sie neun Jahre. Die Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von vermutetem Meineid eine wichtige Rolle spielen. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist versuchter Meineid strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar.
Wegen Meineids freigesprochen?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
In einer Strafsache wurde eine Angeklagte wegen Meineids angeklagt, weil sie angeblich unter Eid ausgesagt hatte, sie habe nur mit einem potenziellen Geldgeber gesprochen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Anklageschrift nicht klar genug sei, was jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurde. Letztlich entschied das Gericht, dass der Angeklagten eine bewusste Falschaussage nicht nachgewiesen werden konnte, da nicht bewiesen werden konnte, dass sie mit mehreren Geldgebern gesprochen hatte. Die Angeklagte wurde daher freigesprochen.
Brauchen Sie einen Anwalt für Meineid?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie des Meineids verdächtigt werden. Unsere Anwälte werden die Strafakte mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie festlegen, die den von Ihnen gewünschten Erfolg bringen kann. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte keinen süßen Kuchen backen, sondern solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge erteilen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Anhörung optimal vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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