Lieferung und Überlieferungen sind wesentliche Bestandteile des internationalen Strafrechts, die die Überstellung einer Person an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder -vollstreckung beinhalten. Diese Verfahren ermöglichen es einem Staat, eine Person zur Strafverfolgung oder strafrechtlichen Hinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Lore findet innerhalb der Europäischen Union (EU) statt und wird von der Europäischer Haftbefehl (EAW). Unter Auslieferung versteht man die Überstellung einer Person zwischen Ländern, die nicht unbedingt Mitglieder der EU sind. Über diese Link können Sie mehr über die Überlieferungen lesen.
Eine Person kann nur ausgeliefert werden, wenn dies aufgrund eines bestimmten Vertrags möglich ist. Bei dieser Art von Vertrag handelt es sich um eine förmliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Ländern, in der sie die Umstände und Bedingungen festlegen, unter denen ein Land eine Person an ein anderes Land ausliefern muss. In diesen Verträgen ist auch festgelegt, in welchen Fällen der ersuchte Staat das Recht hat, die Auslieferung zu verweigern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um politische Straftaten handelt, wenn politische Verfolgung vorliegt, wenn das Auslieferungsersuchen einen eigenen Staatsangehörigen betrifft oder wenn für die Straftat die Todesstrafe verhängt werden könnte.
Besteht kein Auslieferungsvertrag, besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Auslieferung einer Person an ein anderes Land. Wenn jedoch die Gesetze sowohl des ersuchten als auch des ersuchenden Staates eine Auslieferung auf freiwilliger Basis zulassen, kann sie dennoch erfolgen. Die Niederlande halten sich jedoch strikt an die Regel, dass eine Auslieferung nur auf der Grundlage eines Vertrags erfolgen kann.
Wie läuft das Auslieferungsverfahren ab?
Um festzustellen, ob eine Person ausgeliefert werden kann, befolgen die Niederlande bei Erhalt eines Auslieferungsersuchens ein bestimmtes Verfahren. Dieses Verfahren umfasst mehrere Schritte und Instanzen.
Die Abteilung Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Ein Ersuchen um Auslieferung an die Niederlande wird zunächst von der Abteilung für internationale Rechtshilfe in Strafsachen (AIRS) bearbeitet. Sie prüft, ob Gründe für eine Ablehnung der Auslieferung vorliegen. In bestimmten Fällen kann die Auslieferung auch bei Vorliegen eines Ablehnungsgrundes erfolgen. Dies ist z. B. möglich, wenn der ersuchende Staat zusichert, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird. Eine weitere Voraussetzung für die Auslieferung ist, dass die angeklagte Straftat in beiden Ländern strafbar sein muss (Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit). Darüber hinaus kann die Auslieferung nur erfolgen, wenn es sich um eine Straftat handelt, die in den Niederlanden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird, und wenn die angeklagte Person im ersuchenden Land noch eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten zu verbüßen hat.
Gerichtsverfahren
Wenn keine Ablehnungsgründe vorliegen, wird das Auslieferungsersuchen zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die Staatsanwaltschaft legt das Auslieferungsersuchen der Auslieferungskammer des Gerichts vor. Hier prüft der Richter, ob das Auslieferungsersuchen alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Richter prüft zum Beispiel, ob eine beiderseitige Strafbarkeit vorliegt, ob die gesuchte Person ihre Unschuld direkt beweisen kann und ob ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorliegt, was bedeutet, dass die Person im ersuchenden Land gefoltert oder gequält wurde. Anschließend entscheidet das Gericht.
Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof
Wenn die beschuldigte Person oder der Staatsanwalt mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden ist, kann sie beim Obersten Gerichtshof Kassationsbeschwerde einlegen. Der Oberste Gerichtshof prüft, ob das Gericht seine Entscheidung ausreichend begründet hat und ob das Recht ordnungsgemäß angewandt wurde.
Förmliche Entscheidung des Ministers
Nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil trifft AIRS im Namen des Ministers für Justiz und Sicherheit eine förmliche Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung des Auslieferungsersuchens. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann die gesuchte Person bei AIRS eine Stellungnahme einreichen, die bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt wird. Diese Entscheidung, die in Form eines Beschlusses ergeht, wird dann sowohl der gesuchten Person als auch dem ersuchenden Land mitgeteilt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Wenn der Antragsteller mit der Entscheidung des Ministers nicht einverstanden ist, kann er ein Eilverfahren einleiten. Dieses wird vom Richter für vorläufigen Rechtsschutz des Bezirksgerichts Den Haag verhandelt, da der Minister für Justiz und Sicherheit Partei in diesem Verfahren ist. Der Richter für den vorläufigen Rechtsschutz prüft, ob der Minister die richtige Entscheidung getroffen hat, und kann die Auslieferung untersagen oder den Antrag ablehnen. Gegen die Entscheidung des Richters für einstweiligen Rechtsschutz kann dann Berufung eingelegt werden.
Auslieferung eines Anwalts erforderlich?
In Auslieferungsfällen wird der gesuchten Person nach der Verhaftung ein Anwalt zur Seite gestellt. In Auslieferungsverfahren ist ein spezialisierter Rechtsbeistand erforderlich. Unsere Anwälte verfügen über das notwendige Fachwissen. Wenn Sie bereits vor der Verhaftung von einem Auslieferungsproblem wissen, ist es sehr ratsam, uns vor Ihrer Verhaftung zu kontaktieren. Wir können dann frühzeitig mit Ihnen eine Strategie entwickeln.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Büro. Sie können uns eine E-Mail schicken an info@klpadvocaten.nl oder rufen Sie uns während der Bürozeiten unter 020-6731548 an. In dringenden Fällen, z. B. bei einer bevorstehenden Verhaftung, können Sie uns über unsere Notrufnummer 06-24428734 erreichen.
Möchten Sie mehr über Rendition lesen? Dann klicken Sie hier.
Möchten Sie mehr über den Europäischen Haftbefehl (EAW) erfahren? Dann klicken Sie hier.