Als Opfer einer Straftat haben Sie Anspruch auf Entschädigung sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie eine Entschädigung beantragen können, welche Schäden für eine Entschädigung in Frage kommen und was Sie während des Verfahrens erwarten können.
Anspruch des Geschädigten
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie bei Gericht einen Antrag als Geschädigte/r einreichen. Das bedeutet, dass Sie offiziell als Opfer in der Strafsache anerkannt werden. Sie sollten den Schaden ordnungsgemäß mit Belegen nachweisen, z. B. mit Rechnungen für medizinische Kosten oder Sachschäden. Es ist ratsam, einen auf Opferfälle spezialisierten Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung und Einreichung Ihrer Klage zu beauftragen. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten verfügen über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich in (komplexen) Strafsachen.
Arten der Entschädigung
Es gibt zwei Hauptarten von Schäden, die für eine Entschädigung in Frage kommen: materielle Schäden und immaterielle Schäden.
Materielle Schäden
Sachschäden sind Schäden, die sich in Geld ausdrücken lassen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Beschädigung von Eigenschaften: Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten Gütern wie Autos, Fahrrädern oder Kleidung.
- Einnahmeverluste: Verlust der Arbeitsfähigkeit, z. B. wenn Sie aufgrund der Straftat nicht arbeiten können.
- Medizinische Kosten: Kosten für Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Reisekosten für Arzttermine.
- Hausangestellte: Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund des Schadens vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen.
Diese Schäden müssen durch Belege, wie Rechnungen, nachgewiesen werden. Unsere Anwälte können Ihnen dabei helfen, diese Dokumente zu sammeln und Ihren Anspruch zu untermauern.
Immaterieller Schaden
Immaterielle Schäden, die auch als Smart Money bezeichnet werden, beziehen sich auf Schäden, die durch Traumata oder Verletzungen verursacht werden. Dieser ist oft schwieriger zu beziffern, umfasst aber auch:
- Schmerzen und Leiden: Entschädigung für den erlittenen seelischen und körperlichen Schmerz.
- Verminderte Lebensfreude: Verlust von Lebensqualität durch die Folgen der Straftat.
Um immaterielle Schäden geltend zu machen, benötigen Sie in vielen Fällen ein Gutachten, das den Zusammenhang zwischen Ihrem Trauma oder Ihrer Verletzung und der Straftat aufzeigt. Dieses Gutachten wird von Psychologen, Psychiatern oder Ärzten erstellt. Unsere Opferanwälte arbeiten eng mit diesen Experten zusammen, um Ihren Anspruch ordnungsgemäß zu begründen.
Entschädigung für Hinterbliebene
Auch Angehörige von Opfern können eine Entschädigung erhalten, z. B:
- Schaden durch Zuneigung (Schadenersatz): Seit dem 1. Januar 2019 können die Hinterbliebenen je nach den Umständen des Falles Schadensersatz für den Beziehungsschaden verlangen.
- Schockschaden: Dabei handelt es sich um psychische Schäden infolge eines schockierenden Ereignisses, z. B. schwere Verletzungen oder der Tod eines geliebten Menschen. Sie haben nur dann Anspruch auf Schockschäden, wenn eine anerkannte psychiatrische Erkrankung vorliegt.
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Ausgleichszahlungen und Vorschüsse
Es kann manchmal lange dauern, bis Sie eine Entschädigung erhalten. Um Sie zu unterstützen, können Sie einen Vorschuss aus dem Schadefonds Geweldsmisdrijven (SGM) beantragen. Dieser Fonds bietet Vorschüsse auf der Grundlage von Schadenskategorien mit festen Beträgen für verschiedene Arten von Schäden. Die Höhe des Vorschusses hängt von Ihrer Situation und der Schwere der Straftat ab.
Schadenersatzmaßnahme
Wenn das Gericht Ihnen eine Entschädigung zuspricht, können Sie das Gericht bitten, die Entschädigungsmaßnahme zu verhängen. Das CJIB zieht die Entschädigung ein und zahlt sie direkt an Sie aus.
Gesetzliche Zinsen
Die Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Schaden eingetreten ist. Sie haben Anspruch auf gesetzliche Zinsen auf den Betrag ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Beklagten. Unsere Anwälte können diese Zinsen für Sie einfordern.
Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt können Sie sicherstellen, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten und das Verfahren reibungslos verläuft. Kontaktieren Sie unser Büro für weitere Unterstützung und Beratung.
Anwalt für Viktimisierung für Entschädigung erforderlich?
Bei Kötter, L'Homme & Plasman Lawyers widmen wir uns der fachkundigen und einfühlsamen Unterstützung von Opfern und Überlebenden von Straftaten. Unsere Anwälte helfen Ihnen durch das rechtliche Verfahren und stellen sicher, dass Ihre Stimme gehört wird und Ihre Interessen vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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