Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ist nach niederländischem Strafrecht strafbar und beinhaltet die Beteiligung an einer organisierten Vereinigung, die kriminelle Aktivitäten ausübt. Solche Fälle werden fast immer vor das Gericht gebracht. Plural Kammer. Ziel dieses Straftatbestands ist es, diejenigen zu bestrafen, die sich am Betrieb und an den Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung beteiligen und dazu beitragen. Eine Person kann auch teilnehmen an kriminelle Vereinigung mit terroristischen Absichten, für die noch höhere Strafen verhängt werden.

Die Beteiligung an einer Organisation, deren Ziel die Begehung von Straftaten ist, wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie (103.000 €) geahndet. Die Beteiligung umfasst auch die finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung der beschriebenen Organisation sowie die Beschaffung von Mitteln oder Personen für diese.

Handelt es sich um die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die für verboten erklärt wurde oder gesetzlich verboten ist, so wird die Fortsetzung dieser kriminellen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie (25.750 €) bestraft. 

Handelt es sich um eine Organisation, deren Ziel die Begehung von Straftaten ist, die nach der gesetzlichen Definition mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren oder mehr bedroht sind, so wird die Beteiligung an einer solchen Organisation mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 10 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

Die oben genannten Freiheitsstrafen können um ein Drittel erhöht werden, wenn es sich um einen Gründer, Leiter oder Geschäftsführer der kriminellen Vereinigung handelt.

Was besagt der Gesetzesartikel über die qualifizierte Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung? 

Der Abschnitt des Gesetzes, der die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt, § 140 des Strafgesetzbuches, lautet wie folgt 

1 Die Beteiligung an einer Organisation, deren Ziel die Begehung von Straftaten ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.

2. (2) Die Fortsetzung der Tätigkeit einer Organisation, die durch eine unwiderrufliche gerichtliche Entscheidung für verboten erklärt oder von Rechts wegen verboten worden ist oder für die eine unwiderrufliche Erklärung nach § 122 Absatz 1 des Zehnten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.

3. Zielt eine Organisation auf die Begehung von Straftaten ab, die nach der Legaldefinition mit einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren oder mehr bedroht sind, so wird die in Absatz 1 genannte Straftat mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie geahndet.

4. Bei den Gründern, Leitern oder Direktoren können die Haftstrafen um ein Drittel erhöht werden. 

5. Die Beteiligung im Sinne des Absatzes 1 umfasst auch die Bereitstellung von Geld oder anderen materiellen Mitteln sowie die Beschaffung von Mitteln oder Personen zugunsten der darin beschriebenen Organisation. 

Wann liegt eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor?

Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß Artikel 140 des Strafgesetzbuchs betrifft eine besondere Form der Kriminalität, bei der eine Person an einer organisierten Gruppe beteiligt ist, die sich der Begehung von Straftaten widmet. Dieser Artikel zielt darauf ab, die organisierte Kriminalität durch strafrechtliche Maßnahmen gegen Personen, die Teil eines solchen kriminellen Netzwerks sind, zu bekämpfen.

Für eine Verurteilung nach § 140 Sr müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss eine Beteiligung an einer Organisation vorliegen. Bei dieser Organisation muss es sich um eine strukturierte Gruppe handeln, die gemeinsam zur Erreichung krimineller Ziele arbeitet. Es ist nicht erforderlich, dass die Organisation eine formelle Struktur hat; auch ein informelles Netzwerk kann unter diesen Artikel fallen. Der Teilnehmer muss keine leitende Funktion innehaben; auch eine unterstützende oder ausführende Funktion innerhalb der Organisation kann strafbar sein.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist, dass die Organisation einen kriminellen Zweck verfolgt. Das bedeutet, dass die Gruppe darauf abzielt, Straftaten zu begehen, und dass diese Straftaten einen zentralen Aspekt der Aktivitäten der Organisation darstellen. Die Organisation muss sich nicht auf eine bestimmte Art von Straftaten beschränken; sie kann ein breites Spektrum krimineller Aktivitäten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Geldwäsche umfassen. Entscheidend ist, dass der Teilnehmer sich des kriminellen Charakters der Organisation bewusst sein muss. Das heißt, die Person muss sich der kriminellen Aktivitäten und des kriminellen Zwecks der Organisation bewusst sein, und sie muss sich bewusst an diesen Aktivitäten beteiligen.

Der Beitrag des Teilnehmers zu den kriminellen Aktivitäten sollte ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beitrag direkt oder indirekt ist, solange er für die Funktionsweise und die Ziele der Organisation relevant ist. Dies kann von der direkten Beteiligung an der Begehung von Straftaten bis zur Bereitstellung von Ressourcen oder Informationen reichen, die der Organisation zugute kommen.

Welche Strafen können für die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verhängt werden?

Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die Höchststrafe, die für die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verhängt werden kann, beträgt sechs Jahre. In besonderen Fällen, wie im Gesetzesartikel erwähnt, kann die Höchststrafe bis zu 10 Jahren Haft betragen. Wenn es sich um einen Gründer, Leiter oder Direktor handelt, kann die Höchststrafe um ein Drittel erhöht werden. Die Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.  

Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann eine wichtige Rolle spielen, wenn ein Verdacht auf Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung besteht. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.

Ist der Versuch der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung strafbar?

Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar. 

Freispruch für die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung?

Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.

Der Richter sprach den Angeklagten frei, da die Akte keine ausreichenden Beweise für die Beteiligung des Angeklagten an der angeblichen kriminellen Vereinigung enthielt. 

Brauchen Sie einen Anwalt wegen des Verdachts auf Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung?

Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, sobald Sie verdächtigt werden, an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu sein. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, mit der Sie den gewünschten Erfolg erzielen können. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte keinen süßen Kuchen backen; wir geben solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Anhörung optimal vertreten werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.

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