Sind Sie in einen Fall verwickelt, in dem Sie beschuldigt werden, einem Straftäter nach einer Straftat geholfen zu haben? Nach Abschnitt 189 des Strafgesetzbuchs ist es eine Straftat, wenn Sie jemandem zu helfen, nachdem eine Straftat begangen wurde. Dazu kann das Verstecken des Täters oder die Vernichtung von Beweisen gehören. Die Strafe kann bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 10.300 € betragen. Bei terroristischen Straftaten können die Strafen sogar noch härter ausfallen und bis zu vier Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von 103.000 EUR betragen.
Darüber hinaus ist nach Artikel 191 des Strafgesetzbuchs die Befreiung eines Gefangenen eine Straftat. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren führen. Dieser Artikel gilt für den Fall, dass eine Person freigelassen wird, der von einem Richter oder einer Behörde rechtmäßig die Freiheit entzogen wurde.
Übrigens kann eine Person auch strafrechtlich verfolgt werden für die Beseitigung von Beweismitteln. Dies ist ein gesonderter Straftatbestand, der in Abschnitt 200 des Strafgesetzbuchs festgelegt ist.
Hilfeleistung nach Verbrechen strafbar?
Die Unterstützung des Täters nach der Begehung einer Straftatist nach Abschnitt 189 des Strafgesetzbuchs strafbar.
Grundsätzlich wird die Beihilfe zur Begehung einer Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe der dritten Kategorie (10.300 €) bestraft. Handelt es sich um Beihilfe zu einer terroristischen Straftat, kann die Strafe auf bis zu vier Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie (103.000 EUR) erhöht werden.
Angenommen, jemand hat ein schweres Verbrechen begangen, z. B. einen Banküberfall. Nach dem Raubüberfall beschließt ein Freund des Täters, ihm zu helfen. Dieser Freund versteckt den Täter in seinem Haus, damit die Polizei ihn nicht finden kann. Der Freund vernichtet auch die Kleidung und die Waffen, die bei dem Überfall benutzt wurden, so dass keine Beweise für die Ermittlungen zur Verfügung stehen. Dies ist ein eindeutiges Beispiel für die Unterstützung eines Straftäters nach einer Straftat, die unter § 189 des Strafgesetzbuchs fällt. In diesem Fall kann der Freund strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe in Höhe von 10.300 Euro bestraft werden. Handelt es sich jedoch um eine terroristische Straftat, kann die Strafe bis zu vier Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von 103.000 Euro betragen.
Beihilfe zur Flucht aus dem Gefängnis strafbar?
Die Hilfe bei der Flucht aus dem Gefängnis ist nach Abschnitt 191 des Strafgesetzbuchs strafbar.
Rechtlich gesehen bedeutet die Befreiung eines Gefangenen, dass eine Person, der die Freiheit durch die öffentliche Gewalt oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses entzogen wurde, befreit wird oder bei ihrer Befreiung geholfen wird. Unter Befreiung eines Gefangenen wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie (25.750 €) geahndet.
Ein Beispiel für die in § 191 des Strafgesetzbuchs beschriebene Straftat könnte wie folgt aussehen:
Angenommen, eine Person namens Peter sitzt in einem Gefängnis, weil er wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Sein Bruder, Mark, beschließt, ihn zu befreien. Mark plant und führt eine Fluchtaktion durch, für die er eine Gruppe von Komplizen anwirbt. Sie brechen in das Gefängnis ein, schalten das Sicherheitssystem aus und verhelfen Peter zur Flucht. Sie sorgen dafür, dass Peter sicher aus dem Gefängnis gebracht wird und verstecken ihn dann an einem sicheren Ort.
Anwalt erforderlich wegen (versuchter) Entlassung eines Gefangenen oder Hilfe für einen Straftäter?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie verdächtigt werden Befreiung eines Gefangenen ob es Anbieten von Hilfe für einen Straftäter. Unsere Anwälte werden die Strafsache mit Ihnen besprechen und gemeinsam eine Strategie festlegen, die den von Ihnen gewünschten Erfolg bringen wird. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein süßes Brot backen; wir geben solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.