Überwachungsanordnung (OTS)

Eine Überwachungsanordnung ist eine Maßnahme zum Schutz des Kindes. Die Beaufsichtigung kann nur von einem Kinderrichter angeordnet werden. Wenn der Jugendrichter eine Überwachungsanordnung erlässt, geschieht dies - einfach ausgedrückt - aus Sorge um eine sichere häusliche Situation des Minderjährigen. Eltern sehen eine Überwachungsanordnung häufig als Strafe an. Eine Überwachungsanordnung ist keine Strafe, aber es ist durchaus verständlich, dass sie so wahrgenommen wird. Eine Überwachungsanordnung ist für Eltern und Kinder einschneidend. Die Einmischung anderer Personen in das Leben eines Elternteils und seines Kindes kann sehr belastend und emotional erschöpfend sein. Eltern können das Gefühl haben, dass sie die Kontrolle über die Erziehung ihres Kindes verlieren, wenn eine Familienvormundschaftsbehörde die Aufsicht führt und Entscheidungen über die Erziehung trifft.

Wann kann eine Überwachungsanordnung vom Gericht erlassen werden?

Gemäß Artikel 255 Absatz 1 des Ersten Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) kann das Jugendgericht einen Minderjährigen unter die Aufsicht einer zertifizierten Einrichtung stellen, wenn der Minderjährige so aufwächst, dass er in seiner Entwicklung ernsthaft gefährdet ist, und:

a. die im Zusammenhang mit der Beseitigung der Gefährdung des Minderjährigen oder seiner Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils erforderliche Betreuung von diesen nicht oder nicht ausreichend akzeptiert wird und

b. die berechtigte Erwartung besteht, dass die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil in der Lage sein werden, die Verantwortung für die Pflege und Erziehung des Minderjährigen innerhalb eines Zeitraums zu übernehmen, der im Hinblick auf die Person und die Entwicklung des Minderjährigen zumutbar ist.

Zuallererst muss festgestellt werden, dass die Anwendung der Überwachungsmaßnahme einen Eingriff in das Familienleben von Elternteil(en) und Kind darstellt. Die Maßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf die im Gesetz genannten Gründe gestützt ist und dem Schutz des Kindeswohls dient. Der Richter, der die Maßnahme anordnet, muss in seinem Urteil nicht nur feststellen, dass diese beiden Gründe vorliegen, sondern er muss auch (unter anderem) angeben, auf der Grundlage welcher Daten er zu der Auffassung gelangt ist, dass das Kind so aufwächst, dass seine Entwicklung ernsthaft gefährdet ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verhängung der Maßnahme des überwachten Besuchs gerechtfertigt ist, wenn das Fehlen einer Besuchsregelung oder im Gegenteil deren Bestehen oder die Konflikte oder Probleme bei der Festlegung oder Durchführung einer Besuchsregelung zu so belastenden Konflikten oder Problemen für die Kinder führen, dass sie in der isolierten Kommunikation mit anderen Umständen eine ernsthafte Gefahr für ihre Entwicklung darstellen. In einem solchen Fall sind an die Gründe für die Verhängung der Maßnahme hohe Anforderungen zu stellen.

Wer kann eine Überwachungsanordnung beantragen?

Das Jugendgericht kann einen Minderjährigen auf Antrag des Kinderschutzrates oder der Staatsanwaltschaft unter Aufsicht stellen. Auch ein Elternteil und die Person, die nicht der Elternteil ist und den Minderjährigen als Teil seiner Familie pflegt und erzieht, sind berechtigt, den Antrag zu stellen, wenn der Kinderschutzrat den Antrag nicht stellt.

Betrifft der Antrag auf Beaufsichtigung nicht alle Minderjährigen, über die die Eltern oder ein Elternteil das Sorgerecht ausüben, kann das Kindergericht ihn auf Antrag des Kinderschutzbundes oder von sich aus ergänzen und, sofern die Voraussetzungen für eine Aufsichtsanordnung vorliegen, auch diese Minderjährigen beaufsichtigen.

Letztendlich wird der Antrag auf Überwachung von einem Richter angehört. Diese Anhörung findet hinter verschlossenen Türen statt. Wenn die Eltern bei der Anhörung anwesend sind, wird der Richter den Eltern Fragen stellen. Die Eltern werden auch die Möglichkeit haben, selbst anzugeben, was sie für richtig halten. Wenn die Eltern von einem Anwalt unterstützt werden, erhält auch der Anwalt die Möglichkeit, den Standpunkt des betreffenden Elternteils darzulegen. Wenn das Kind 12 Jahre alt oder älter ist, muss das Jugendgericht auch das Kind nach seiner Meinung fragen. Dies geschieht in einem separaten Gespräch, das in der Regel vor der Anhörung stattfindet. Die Eltern sind bei dieser Anhörung nicht anwesend. Der Richter kann auch das Kind, das jünger als 12 Jahre ist, nach seiner Meinung fragen. Dies ist nicht obligatorisch. Es ist auch möglich, dass das Kind einen Brief an den Richter schickt. In diesem Brief kann das Kind angeben, wie es den Antrag auf (Verlängerung der) Beaufsichtigung sieht.

Wenn ein Elternteil mit der Entscheidung des Kindergerichts nicht einverstanden ist, kann er beim Berufungsgericht Beschwerde einlegen.

Kann die Überwachungsanordnung nach einem Jahr verlängert werden?

Nach dem ersten Zeitraum der Überwachungsanordnung kann die Überwachungsanordnung jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Altersgrenze für eine Überwachungsanordnung liegt bei 18 Jahren.

Gemäß Artikel 260 Absatz 1 und Artikel 255 Absatz 1 des Buches 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) kann das Jugendgericht die Aufsicht über einen Minderjährigen um (jeweils) höchstens ein Jahr verlängern, wenn der Minderjährige so heranwächst, dass seine Entwicklung ernsthaft gefährdet ist, und:

a. die im Zusammenhang mit der Beseitigung der Gefährdung des Minderjährigen oder seiner Eltern oder sorgeberechtigten Eltern erforderliche Betreuung von diesen nicht oder nicht ausreichend akzeptiert wird und

b. die berechtigte Erwartung besteht, dass die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil in der Lage sein werden, die Verantwortung für die Pflege und Erziehung des Minderjährigen innerhalb eines Zeitraums zu übernehmen, der im Hinblick auf die Person und die Entwicklung des Minderjährigen zumutbar ist.

Brauchen Sie einen Anwalt für eine Überwachungsanordnung?

Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn es um eine Sorgerechtsverfügung geht, da es sich um eine weitreichende rechtliche Maßnahme handelt, die sich auf die Rechte und Pflichten sowohl der Eltern als auch der Kinder auswirken kann. Wenn eine Sorgerechtsverfügung in Erwägung gezogen oder beantragt wird, kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen, Ihre Verteidigung vorzubereiten und Ihre Position gegenüber dem Kindergericht zu vertreten. Wenn Sie mit der Entscheidung des Kinderrichters vor Gericht nicht einverstanden sind, kann ein Anwalt Ihnen helfen, Berufung einzulegen und Ihren Fall vor Gericht zu bringen. Kurz gesagt: Auch wenn es nicht immer zwingend erforderlich ist, in einem Sorgerechtsverfahren einen Anwalt hinzuzuziehen, kann die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und das beste Ergebnis für Sie und Ihre Kinder zu erzielen.

Unsere Anwälte können Ihnen bei Verfahren, die eine Überwachungsanordnung betreffen, helfen. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548.

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