Im Strafvollzug gibt es ein Basis- und ein Plusprogramm. Häftlinge können befördert werden, was bedeutet, dass sie mehr Zeit außerhalb ihrer Zellen verbringen dürfen, oder degradiert werden, was bedeutet, dass sie mehr Zeit in ihren Zellen verbringen müssen. Die Gefangenen werden für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen. Erwünschtes Verhalten führt zu einer Beförderung. Beispiele hierfür sind das Sauberhalten der Zelle und die Teilnahme an Wiedereingliederungsmaßnahmen. Unerwünschtes oder unzulässiges Verhalten kann eine Beförderung verhindern oder sogar zu einer Degradierung führen. Unzulässiges Verhalten, wie Aggression und Vandalismus, führt zur Degradierung. Unerwünschtes Verhalten, wie z. B. Verspätungen, wird in dem Kontext bewertet, in dem es stattgefunden hat.
Was ist das Basisprogramm?
Das Basisprogramm umfasst etwa 42,5 Stunden Aktivitäten pro Woche. Es gibt (meistens) kein Abendprogramm und nur begrenzte Aktivitäten an den Wochenenden. Wenn es keine Aktivitäten gibt, bleibt der Gefangene in der Zelle. Das Basisprogramm wird sowohl in der Untersuchungshaftanstalt (hvb) als auch im Gefängnis angeboten. Wenn ein Häftling in der hvb befördert wurde und später zu einer Haftstrafe verurteilt wird, kann er bei seiner Verlegung ins Gefängnis direkt in das Plus-Programm aufgenommen werden.
Was ist das Plus-Programm??
Das Plus-Programm wird in den Vorschriften als ein im Gefängnis angebotenes Programm beschrieben, das aus den Komponenten des Basisprogramms besteht, ergänzt durch zusätzliche Bildungsangebote, qualifizierte Arbeit oder Arbeit mit mehr Freiheiten, Verhaltensinterventionen, zusätzliche Wiedereingliederungsaktivitäten und die Möglichkeit, die Zeit der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten zu wählen. Das Plus-Programm umfasst 48 Stunden Aktivitäten pro Woche. An zwei Abenden pro Woche gibt es ein Abendprogramm und an den Wochenenden zusätzliche Aktivitäten. Wenn keine Aktivitäten stattfinden, dürfen sich die Gefangenen außerhalb ihrer Zelle auf der Station aufhalten. Das Plus-Programm bietet mehr Verantwortung und die Möglichkeit, bei der Planung bestimmter Aktivitäten Wünsche zu äußern. Bei der Entscheidung, ob ein Häftling für externe Freiheiten in Frage kommt, wird sein Verhalten während der gesamten Haftzeit berücksichtigt.
Kann man sich im Falle eines Abstiegs beschweren und Berufung einlegen?
Gegen Entscheidungen über Beförderungen und Herabstufungen können die Gefangenen beim Aufsichtsausschuss der Einrichtung Beschwerde einlegen. Wenn keine Entscheidung getroffen wird, kann auch hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Nach der Entscheidung kann beim Rat für Strafrechtspflege und Jugendschutz (RSJ) Beschwerde eingelegt werden.
Juristisches Abstiegsgefängnis nötig?
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