Die vorsätzliche Beseitigung von Beweismitteln ist nach Artikel 200 des Strafgesetzbuchs strafbar. Grundsätzlich wird die Beseitigung von Beweismitteln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie (25.750 €) geahndet
Ein Beispiel für die vorsätzliche Beseitigung von Beweismitteln im Sinne von Abschnitt 200 des Strafgesetzbuchs könnte sein: Angenommen, jemand hat einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Bevor die Polizei eintrifft, beschließt der Unfallverursacher, die Dashcam aus seinem Auto zu entfernen und das Filmmaterial zu löschen. Diese Bilder könnten als Beweismittel verwendet werden, um genau festzustellen, wie der Unfall passiert ist und wer dafür verantwortlich ist. Durch das Löschen der Aufnahmen hat der Täter vorsätzlich Beweise vernichtet und sich damit einer Straftat nach § 200 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht.
Was besagt der Gesetzesartikel über die Verwertung von Beweismitteln?
Der Abschnitt des Gesetzes, der die Beseitigung von Beweismitteln unter Strafe stellt, Abschnitt 200 des Strafgesetzbuches, lautet wie folgt:
Wer vorsätzlich Sachen zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder beseitigt, die zur Verurteilung oder als Beweismittel vor der zuständigen Behörde dienen sollen, sowie Urkunden, Aufzeichnungen oder Register, die dauernd oder vorübergehend im öffentlichen Dienst aufbewahrt oder einem Beamten oder einem anderen im Interesse des öffentlichen Dienstes zur Verfügung gestellt werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
Zuständig ist auch ein internationales Gericht, das seine Zuständigkeit aus einem Vertrag ableitet, dem das Königreich beigetreten ist".
Welche Sanktionen können im Falle der Beseitigung von Beweismitteln verhängt werden?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die Höchststrafe, die für das Beseitigen von Beweismitteln verhängt werden kann, beträgt drei Jahre. Die Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann eine wichtige Rolle in einem Fall von mutmaßlicher Beweisvereitelung spielen. Zum Beispiel kann einer unserer Anwälte den Richter darauf hinweisen, dass zu wenig Beweise vorliegen. In diesem Fall sollte ein Freispruch folgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Angeklagter eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist der Versuch der Beseitigung von Beweismitteln strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar.
Brauchen Sie einen Anwalt für die Beseitigung von Beweismitteln?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, sobald Sie verdächtigt werden, Beweismittel zu beseitigen. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, mit der Sie den gewünschten Erfolg erzielen können. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein Honigschlecken sind, sondern eine solide, ehrliche und aufrichtige Beratung bieten. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, werden sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vorbereiten. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.