Verleumdung im juristischen Sinne bedeutet, die Ehre oder den Ruf einer Person zu schädigen, indem man sie einer bestimmten Tatsache bezichtigt. Verleumdung ist eine (schwerere) Form der Beleidigung. Sie wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe der dritten Kategorie (10.300 €) geahndet. Wenn die Straftat durch die Verbreitung von Schriften oder Bildern begangen wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe dritter Kategorie betragen.
Ein Beispiel für Verleumdung ist die öffentliche Behauptung in sozialen Medien, ein ehemaliger Geschäftspartner habe Geld veruntreut. Die Behauptung kann zwar auf wahrheitsgemäßen Informationen beruhen, z. B. auf Gerüchten über finanzielle Probleme, doch wird die Anschuldigung in einer Weise erhoben, die den Ruf des Partners ernsthaft schädigt. Diese Behauptungen werden ohne konkrete Beweise und in der Absicht aufgestellt, den Partner in ein negatives Licht zu rücken. Dies kann dazu führen, dass die betreffende Person Schwierigkeiten im Berufsleben und in ihren persönlichen Beziehungen bekommt, auch wenn die Informationen sachlich richtig sein mögen.
Was besagt der Gesetzesartikel über Verleumdung?
Der Paragraf 261 des Strafgesetzbuches, der Verleumdung unter Strafe stellt, lautet wie folgt:
Wer vorsätzlich die Ehre oder den guten Ruf eines anderen dadurch verleumdet, dass er eine bestimmte Tatsache in der offensichtlichen Absicht, sie bekannt zu machen, aufzählt, wird wegen Verleumdung mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe dritter Klasse bestraft.
Geschieht dies durch Schriften oder Bilder, die verbreitet, öffentlich ausgestellt oder zur Schau gestellt werden, oder durch Schriften, deren Inhalt öffentlich zu hören ist, so wird der Täter wegen übler Nachrede mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe dritter Klasse bestraft.
Weder Verleumdung noch üble Nachrede liegen vor, wenn der Täter zur notwendigen Verteidigung gehandelt hat oder in gutem Glauben davon ausgehen konnte, dass der Vorwurf wahr ist und das öffentliche Interesse den Vorwurf verlangt.
Welche Strafen können bei Verleumdung verhängt werden?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die maximale Freiheitsstrafe, die wegen Verleumdung verhängt werden kann, beträgt ein Jahr. Diese Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von vermuteter Verleumdung eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel kann einer unserer Anwälte den Richter darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist der Versuch der Verleumdung strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar.
Freispruch wegen Verleumdung?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
Das Amsterdamer Berufungsgericht hat den Freispruch eines wegen Verleumdung Angeklagten in einem Fall bestätigt. Der Angeklagte hatte sich in einem Radiointerview diffamierend über einen Vorfall geäußert, bei dem ein Bürgermeister von bestimmten Personen in seinem Zimmer eingesperrt wurde. Obwohl die Äußerung als verleumderisch angesehen wurde, entschied das Gericht, dass die Äußerung innerhalb der Grenzen von Artikel 10 EMRK liegt, der die Meinungsfreiheit schützt. Der Angeklagte hatte die Äußerung im Rahmen einer öffentlichen Debatte über Aggressionen gegen Beamte getätigt, und die Informationen schienen zu diesem Zeitpunkt wahr zu sein.
Brauchen Sie einen Anwalt wegen Verleumdung?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie der Verleumdung verdächtigt werden. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, mit der Sie den gewünschten Erfolg erzielen können. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein Zuckerschlecken sind, sondern eine solide, ehrliche und aufrichtige Beratung bieten. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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