Die Fälschung oder Verfälschung eines Reise- oder Identitätsdokuments ist eine Straftat. Auch der Besitz und die Übergabe eines falschen oder gefälschten Reise- oder Identitätsdokuments sind strafbar. Diese Straftat wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie (103.000 €) geahndet.
Dies ist ein anderes Delikt als Fälschungim Sinne von Artikel 225 Sr.
Was besagt der Gesetzesartikel über ein gefälschtes Reisedokument oder einen gefälschten Personalausweis?
Der Abschnitt des Gesetzes, der die Fälschung oder Verfälschung eines Reisedokuments oder Personalausweises oder deren Besitz unter Strafe stellt, Artikel 231 des Strafgesetzbuchs, lautet wie folgt:
Wer ein Reisedokument, einen Identitätsnachweis im Sinne des § 1 des Ausweispflichtgesetzes oder einen sonstigen Identitätsnachweis, der von einer Dienststelle oder Organisation von lebenswichtiger oder nationaler Bedeutung ausgestellt worden ist, fälscht oder verfälscht oder ein solches Dokument auf der Grundlage falscher personenbezogener Daten ausstellen lässt oder ein solches Dokument einem Dritten in der Absicht zur Verfügung stellt, es von diesem so verwenden zu lassen, als sei es auf ihn ausgestellt worden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
Mit der gleichen Strafe wird bestraft, wer ein Reisedokument oder einen Ausweis im Sinne des Absatzes 1 aushändigt oder besitzt, von dem er weiß oder vermuten muss, dass er falsch oder gefälscht ist, oder vorsätzlich ein falsches oder gefälschtes Reisedokument oder einen Ausweis im Sinne des Absatzes 1 verwendet. Mit der gleichen Strafe wird derjenige bestraft, der vorsätzlich und rechtswidrig ein Reisedokument oder einen Ausweis im Sinne des Absatzes 1 verwendet, das bzw. der der zuständigen Behörde als abhanden gekommen gemeldet oder nicht auf seinen Namen ausgestellt worden ist.
Welche Strafen können für ein falsches Reisedokument oder einen falschen Personalausweis verhängt werden?
Letztlich ist es Sache des Richters, zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt. Wenn dies der Fall ist, berücksichtigt der Richter bei der Festlegung der angemessenen und erforderlichen Strafe alle Umstände des Falles. Dazu gehören auch die persönlichen Umstände des Angeklagten. Die Höchststrafe, die für ein gefälschtes Reisedokument oder einen gefälschten Personalausweis verhängt werden kann, beträgt sechs Jahre Gefängnis. Diese Strafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann eine wichtige Rolle spielen, wenn der Verdacht auf ein gefälschtes Reisedokument oder einen gefälschten Personalausweis besteht. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist der Versuch, ein gefälschtes Reisedokument oder einen gefälschten Personalausweis zu erlangen, strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar.
Brauchen Sie einen Anwalt wegen eines gefälschten Reisedokuments oder Personalausweises?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie im Verdacht stehen, ein falsches Reisedokument oder einen falschen Personalausweis zu besitzen. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, die zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen kann. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein Honigschlecken sind, sondern eine solide, ehrliche und aufrichtige Beratung bieten. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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