Anwalt für "Unzucht und Sex mit Minderjährigen" nötig?

Mit der Einführung des Gesetzes über Sexualdelikte verschwand das Wort "Unzucht" aus dem Strafgesetzbuch. An seine Stelle sind neue Straftatbestände getreten, darunter verschiedene Formen vonsexuelle Nötigung' und 'Vergewaltigung'. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über Sex mit einer Person unter 18 Jahren. Grundsätzlich gilt, dass ein Erwachsener keinen Sex mit einer Person unter 16 Jahren haben darf. Auch darf ein Erwachsener keinen Sex mit einem 16- oder 17-Jährigen haben, wenn ein Abhängigkeits- oder Machtverhältnis besteht.

Was bedeutet "Unzucht"?

Unzucht wurde als eine Form von grenzüberschreitendem Verhalten betrachtet, die sexuelle Handlungen beinhaltet, die gegen sozio-ethische Normen und Gesetze verstoßen. Sie kann sowohl physische als auch psychische Nötigung beinhalten und findet oft ohne die Zustimmung des Opfers statt. Unzucht wird kriminalisiert, wenn unerwünschte sexuelle Handlungen vorgenommen werden, die das Opfer zwingen oder beeinflussen, gegen seinen Willen an diesen Handlungen teilzunehmen. Dieser Begriff fällt unter die umfassendere Kategorie der Sexualdelikte und kann von unerwünschten Berührungen bis hin zu anderen sexuellen Handlungen reichen.

Unzucht kommt im niederländischen Strafrecht in verschiedenen Formen vor und wird im Strafgesetzbuch auf unterschiedliche Weise geahndet. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Formen von Sexualdelikten, an denen Minderjährige beteiligt sind, angemessen behandelt und bestraft werden.

Wie lauten die Gesetzesartikel zum Thema Sex mit Minderjährigen?

Im Folgenden werden die verschiedenen Varianten des Geschlechtsverkehrs mit Minderjährigen (d. h. früher Unzucht genannt) erörtert. Der Unterschied zwischen sexuelle Nötigung und Vergewaltigung ist, dass Vergewaltigung sexuelle Eingriffe in den Körper (wie Penetration) beinhaltet.

Es handelt sich um die folgenden Straftaten:

Zusammen bilden diese Artikel des Strafgesetzbuchs eine umfassende Rechtsgrundlage für die Bestrafung verschiedener Formen von Sexualdelikten an Minderjährigen. Die Rechtsvorschriften sollen einen umfassenden Schutz für schutzbedürftige Personen bieten und strenge Maßnahmen gegen die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung vorsehen.

Sexuelle Nötigung einer Person zwischen 16 und 18 Jahren, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (§ 245 des Strafgesetzbuchs)

  1. Der sexuellen Nötigung im Alter von 16 bis 18 Jahren macht sich schuldig, wer sexuelle Handlungen mit einem Kind im Alter von 16 bis 18 Jahren vornimmt, und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft:
    • a.wenn sich die Straftat gegen ein Kind dieser Person, gegen ein Kind, das als zur Familie dieser Person gehörend gepflegt oder erzogen wird, gegen ein Kind, über das diese Person das Sorgerecht ausübt, oder gegen ein Kind, das auf andere Weise der Pflege, der Aufsicht oder der Erziehung durch diese Person anvertraut ist, oder gegen ein dieser Person unterstelltes Kind richtet;
    • b.wenn die Straftat an einem Kind begangen wird, das sich in einer besonders schutzbedürftigen Lage befindet, d. h. in jedem Fall in einer besonders schutzbedürftigen Lage aufgrund einer psychischen Störung oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung, eines Abhängigkeitsverhältnisses oder eines Zustands körperlichen oder geistigen Unvermögens;
    • c.wenn die Straftat unter Missbrauch einer beherrschenden Stellung, die sich aus faktischen Beziehungen ergibt, unter Verwendung von Geschenken oder Versprechen von Geld oder Gütern oder unter Täuschung begangen wird; oder
    • d.wenn sich das Kind gegen Bezahlung für sexuelle Handlungen mit einem Dritten zur Verfügung stellt.
  2. Als schuldig der schweren sexuellen Nötigung in der Altersgruppe von 16 bis 18 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sich der in Absatz 1 beschriebenen Straftat schuldig gemacht hat, der Nötigung, Gewalt oder Drohung vorausging, sie begleitete oder folgte.

Artikel 245 des Strafgesetzbuchs stellt den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren unter bestimmten Umständen unter Strafe. Dieser Artikel ersetzt frühere Bestimmungen und konzentriert sich auf Situationen, in denen der Täter in einer besonderen Beziehung zum Opfer steht, wie Autorität oder Abhängigkeit. Er deckt auch Fälle von Täuschung, Machtmissbrauch oder Bezahlung für sexuelle Handlungen ab. In schweren Fällen, in denen Zwang, Gewalt oder Drohungen angewandt werden, wird die Strafe verschärft. Artikel 245 steht somit im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, die in den europäischen Richtlinien festgelegt sind, um Minderjährige besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen.

Die von der Staatsanwaltschaft hierfür grundsätzlich geforderten Strafen lauten wie folgt:

- Quetschen/Handhaben/Berühren (oberhalb der Kleidung)In den Brüsten/Becken
- Kneifen/Berühren/Berühren (unter der Kleidung)
- Betasten der nackten Vagina/Penis
- GS 2 Monate
- GS 5 Monate
- GS 10 Monate
https://www.om.nl/onderwerpen/beleidsregels/richtlijnen-voor-strafvordering-resultaten/richtlijn-voor-strafvordering-seksueel-misbruik-van-minderjarigen-2024r005

Vergewaltigung einer Person zwischen 16 und 18 Jahren, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (Abschnitt 246 des Strafgesetzbuchs)

  1. Wegen Vergewaltigung im Alter von 16 bis 18 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu neun Jahren oder mit Geldstrafe fünfter Klasse bestraft, wer an einem Kind im Alter von 16 bis 18 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, die in einer sexuellen Penetration des Körpers bestehen oder diese einschließen:
    • a.wenn sich die Straftat gegen ein Kind dieser Person, gegen ein Kind, das als zur Familie dieser Person gehörend gepflegt oder erzogen wird, gegen ein Kind, über das diese Person das Sorgerecht ausübt, oder gegen ein Kind, das auf andere Weise der Pflege, der Aufsicht oder der Erziehung durch diese Person anvertraut ist, oder gegen ein Kind, das dieser Person unterstellt ist, richtet;
    • b.wenn die Straftat an einem Kind begangen wird, das sich in einer besonders schutzbedürftigen Lage befindet, d. h. in jedem Fall in einer besonders schutzbedürftigen Lage aufgrund einer psychischen Störung oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung, eines Abhängigkeitsverhältnisses oder eines Zustands körperlichen oder geistigen Unvermögens;
    • c.wenn die Straftat unter Missbrauch einer beherrschenden Stellung, die sich aus faktischen Beziehungen ergibt, unter Verwendung von Geschenken oder Versprechen von Geld oder Gütern oder unter Täuschung begangen wird; oder
    • d.wenn sich das Kind gegen Bezahlung für sexuelle Handlungen mit einem Dritten zur Verfügung stellt.
  2. Als schuldig der schweren Vergewaltigung in der Altersgruppe von 16 bis 18 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwölf Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sich der in Absatz 1 beschriebenen Straftat schuldig gemacht hat, der Nötigung, Gewalt oder Drohung vorausgegangen, beigefügt oder gefolgt ist.

Artikel 246 des Strafgesetzbuchs stellt die sexuelle Penetration des Körpers einer Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren unter Strafe. Dies wird rechtlich als Vergewaltigung eingestuft. Werden diese Handlungen unter Anwendung von Nötigung, Gewalt oder Bedrohung vorgenommen, gilt dies als verschärfte Form der Vergewaltigung. Die Strafen für diese Straftaten sind höher als für sexuelle Nötigung ohne Eindringen, wobei je nach den Umständen Höchststrafen von neun bzw. 12 Jahren verhängt werden können. Artikel 246 bietet somit zusätzlichen Schutz für Minderjährige vor schweren Formen des sexuellen Missbrauchs.

Die von der Staatsanwaltschaft hierfür grundsätzlich geforderten Strafen lauten wie folgt:

- Mit Fingern
- Mit einem Objekt
- Mit Zunge (außer Zungenkuss)
- Mit Genitalien
- GS 24 Monate
- GS 24 Monate
- GS 30 Monate
- GS 36 Monate
https://om.nl/onderwerpen/beleidsregels/richtlijnen-voor-strafvordering-resultaten/richtlijn-voor-strafvordering-seksueel-misbruik-van-minderjarigen-2024r005

Tätlicher Angriff auf eine Person im Alter zwischen 12 und 16 Jahren (§ 247 des Strafgesetzbuchs)

  1. Als schuldig der sexuellen Nötigung in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sexuelle Handlungen mit einem Kind in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren vornimmt.
  2. Wegen schwerer sexueller Nötigung in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und acht Monaten oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer die in Absatz 1 beschriebene Straftat begeht, wenn ihr Zwang, Gewalt oder Drohung vorausgehen, sie begleiten oder folgen.
  3. Nicht strafbar ist derjenige, der als Gleichaltriger die in Absatz 1 genannten Handlungen im Rahmen einer gleichwertigen Situation zwischen dieser Person und dem Kind begeht.

Artikel 247 Sr stellt sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen 12 und 16 Jahren unter Strafe. Der erste Absatz stellt allgemeine sexuelle Übergriffe in dieser Altersgruppe unter Strafe, wobei "sexuelle Handlungen" den früheren Begriff "Unzucht" ersetzt. Im zweiten Absatz wird die Strafe verschärft, wenn Nötigung, Gewalt oder Drohungen im Spiel sind. Dies wird als "schwere sexuelle Nötigung" bezeichnet. Der dritte Absatz sieht einen strafrechtlichen Ausschlussgrund für Jugendliche vor, die sexuelle Handlungen mit Gleichaltrigen in einer vergleichbaren Situation vornehmen, sofern dies freiwillig und ohne Machtmissbrauch geschieht. Das Strafmaß ist unterschiedlich und beträgt maximal acht Jahre Haft für die allgemeine sexuelle Nötigung und 10 Jahre für die erschwerte Version.

Die von der Staatsanwaltschaft hierfür grundsätzlich geforderten Strafen lauten wie folgt:

- Quetschen/Handhaben/Berühren von Brüsten/Tippeln (über der Kleidung)
- Zusammendrücken/Berühren der Brüste (unter der Kleidung)
- Betasten der nackten Vagina/Penis
- GS 3 Monate
- HS 6 Monate
- HS 12 Monate
https://www.om.nl/onderwerpen/beleidsregels/richtlijnen-voor-strafvordering-resultaten/richtlijn-voor-strafvordering-seksueel-misbruik-van-minderjarigen2024r005

Vergewaltigung einer Person im Alter zwischen 12 und 16 Jahren (Artikel 248 Sr)

  1. Als schuldig der Vergewaltigung in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 12 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer mit einem Kind in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, die in einer sexuellen Penetration des Körpers bestehen oder diese einschließen.
  2. Als schuldig der schweren Vergewaltigung in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sich der in Absatz 1 beschriebenen Straftat schuldig gemacht hat, der Nötigung, Gewalt oder Drohung vorausgegangen, beigefügt oder gefolgt ist.
  3. Nicht strafbar ist derjenige, der als Gleichaltriger das in Absatz 1 genannte Verhalten im Rahmen einer gleichwertigen Situation zwischen dieser Person und diesem Kind begeht.

Artikel 248 des Strafgesetzbuchs stellt sexuelle Handlungen mit Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren unter Strafe, insbesondere wenn diese Handlungen eine Penetration des Körpers beinhalten. Dies wird als Vergewaltigung betrachtet. Wenn Nötigung, Gewalt oder Drohungen im Spiel sind, wird die Strafe verschärft und es kann sich um eine "qualifizierte Vergewaltigung" handeln. Für Vergewaltigung in dieser Altersgruppe beträgt die Höchststrafe 12 Jahre Gefängnis, für die verschärfte Version 15 Jahre. Wenn junge Menschen freiwillig sexuelle Handlungen mit Gleichaltrigen in einer gleichwertigen Situation vornehmen, liegt ein strafrechtlicher Ausschlussgrund vor, d. h. sie sind nicht strafbar.

- Mit Fingern
- Mit einem Objekt
- Mit Zunge (außer Zungenkuss)
- Mit Genitalien
- GS 30 Monate
- GS 30 Monate
- GS 36 Monate
- GS 48 Monate
https://www.om.nl/onderwerpen/beleidsregels/richtlijnen-voor-strafvordering-resultaten/richtlijn-voor-strafvordering-seksueel-misbruik-van-minderjarigen-2024r005


Tätlicher Angriff auf eine Person unter 12 Jahren (§ 249 des Strafgesetzbuches)

  1. Als schuldig der sexuellen Nötigung in der Altersgruppe unter 12 Jahren wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 10 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sexuelle Handlungen mit einem Kind unter 12 Jahren vornimmt.
  2. Als schuldig der schweren sexuellen Nötigung in der Altersgruppe unter 12 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu 13 Jahren und vier Monaten oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sich der in Absatz 1 beschriebenen Straftat schuldig gemacht hat, der Nötigung, Gewalt oder Drohung vorausgegangen, beigegangen oder gefolgt ist.

Artikel 249 Sr umfasst strafbare sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den sexuellen Missbrauch von Kleinkindern streng zu bestrafen. Sexuelle Handlungen mit diesen Kindern gelten als "sexuelle Nötigung" (Artikel 249) oder "Vergewaltigung" (Artikel 250). Wenn Zwang, Gewalt oder Drohungen angewendet werden, gilt dies als erschwerender Umstand. Diese Vorschriften ähneln denen der Artikel 247 und 248, aber die Strafen sind härter, da es sich um sehr schwerwiegende Verletzungen der sexuellen Integrität von sehr jungen Kindern handelt. Die Gründe für eine Bestrafung sind nicht anwendbar.

Die von der Staatsanwaltschaft hierfür grundsätzlich geforderten Strafen lauten wie folgt:

- Quetschen/Handhaben/Berühren von Brüsten/Tippeln (über der Kleidung)
- Zusammendrücken/Berühren der Brüste (unter der Kleidung)
- Betasten der nackten Vagina/Penis
- HS 6 Monate
- HS 12 Monate
- GS 24 Monate
https://www.om.nl/onderwerpen/beleidsregels/richtlijnen-voor-strafvordering-resultaten/richtlijn-voor-strafvordering-seksueel-misbruik-van-minderjarigen-2024r005

Vergewaltigung von Personen unter 12 Jahren (Artikel 250 Sr)

  1. Der Vergewaltigung in der Altersgruppe unter 12 Jahren macht sich schuldig, wer mit einem Kind unter 12 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, die in einer sexuellen Penetration des Körpers bestehen oder diese einschließen, und wird mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
  2. Als schuldig der schweren Vergewaltigung in der Altersgruppe unter 12 Jahren wird mit Freiheitsstrafe bis zu 18 Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft, wer sich der in Absatz 1 beschriebenen Straftat schuldig gemacht hat, der Nötigung, Gewalt oder Drohung vorausgegangen, beigefügt oder gefolgt ist.

Artikel 250 Sr umfasst strafbare sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren. Diese Rechtsvorschriften zielen darauf ab, den sexuellen Missbrauch von Kleinkindern streng zu bestrafen. Sexuelle Handlungen mit diesen Kindern gelten als "sexuelle Nötigung" (Artikel 249) oder "Vergewaltigung" (Artikel 250). Wenn Zwang, Gewalt oder Drohungen angewendet werden, gilt dies als erschwerender Umstand. Diese Vorschriften ähneln denen der Artikel 247 und 248, aber die Strafen sind härter, da es sich um sehr schwerwiegende Verletzungen der sexuellen Integrität von sehr jungen Kindern handelt. Die Gründe für eine Bestrafung sind nicht anwendbar.

Die von der Staatsanwaltschaft hierfür grundsätzlich geforderten Strafen lauten wie folgt:

- Mit Fingern
- Mit einem Objekt
- Mit Zunge (außer Zungenkuss)
- Mit Genitalien
- GS 36 Monate
- GS 36 Monate
- GS 48 Monate
- GS 60 Monate
https://www.om.nl/onderwerpen/beleidsregels/richtlijnen-voor-strafvordering-resultaten/richtlijn-voor-strafvordering-seksueel-misbruik-van-minderjarigen-2024r005

Welche Strafen können für Sex mit Minderjährigen verhängt werden?

Die Verurteilung durch die Richter ist maßgeschneidert. Die Strafe kann je nach der Schwere der Straftat und den Umständen, unter denen sie begangen wurde, unterschiedlich ausfallen. In der Praxis kann das Strafmaß auch von Faktoren wie der Rückfälligkeit, den besonderen Umständen der Straftat und den persönlichen Umständen des Angeklagten abhängen.

Die Gerichte und Berufungsgerichte haben im Rahmen der Nationalen Konsultation über berufliche Inhalte im Strafrecht Vereinbarungen getroffen. Diese Vereinbarungen werden auch als LOVS-Merkmale bezeichnet. Diese Vereinbarungen sollen dazu beitragen, dass an den verschiedenen Gerichten und Berufungsgerichten des Landes ähnliche Urteile in ähnlichen Fällen verhängt werden. Zu den LOVS-Merkmalen gehören auch einige Dinge über Unzucht, nämlich

Die von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich geforderten Strafen sind oben bei den einzelnen Straftaten aufgeführt.

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Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie verdächtigt werden, Sex mit einem Minderjährigen zu haben.

Unsere Anwälte werden die Strafsache mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie festlegen, um den von Ihnen gewünschten Erfolg zu erzielen. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein süßes Brot backen, sondern solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge erteilen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, werden sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vorbereiten. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.

Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Arten von Sexualdelikten.

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