Artikel 254c des Strafgesetzbuches (StGB) stellt die Tierpornographie unter Strafe und ersetzt den alten Artikel 254a StGB. Dieser Artikel wurde modernisiert, um den aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen besser Rechnung zu tragen. Die wichtigsten Änderungen sind die Ersetzung des Begriffs "Bild" durch "visuelle Darstellung" und die Ersetzung des Begriffs "unzüchtige Handlung" durch "sexuelle Handlung". Der Begriff "visuelle Darstellung" ist technologieunabhängig und umfasst alle möglichen Formen visueller Darstellungen, sowohl digital als auch physisch. Dies steht im Einklang mit der neuen Terminologie, die auch bei der Kriminalisierung der Kinderpornografie verwendet wird.
Was ist der Besitz von Tierpornografie?
Eine "sexuelle Handlung" im Sinne von Artikel 254c bezieht sich auf Handlungen sexueller Natur, die die körperliche Unversehrtheit eines Tieres verletzen. Dies kann beispielsweise das Filmen oder Fotografieren sexueller Handlungen zwischen Mensch und Tier oder Handlungen, die den sexuellen Missbrauch von Tieren beinhalten, umfassen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Artikel nur Handlungen unter Strafe stellt, die nicht notwendigen medizinischen oder reproduktiven Zwecken dienen. Tierpornografie wird somit anderen Formen von Sexualdelikten gleichgestellt, wobei der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der beteiligten Kreaturen im Vordergrund steht.
Was ist ein Beispiel für kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit Tierpornografie?
Ein konkretes Beispiel für ein Verhalten, das unter Artikel 254c fällt, ist die Herstellung oder Verbreitung eines Videos, in dem eine Person sexuelle Handlungen an einem Tier vornimmt. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass jemand gefilmt wird, der ein Tier sexuell missbraucht, und dieses Material dann online geteilt oder verkauft wird. Solche Handlungen werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe der dritten Kategorie geahndet, so dass der Artikel eine klare Grenze gegen den sexuellen Missbrauch von Tieren setzt.
Was besagt der Gesetzesartikel über Tierpornographie?
- Wer eine bildliche Darstellung einer sexuellen Handlung, an der ein Mensch und ein Tier beteiligt sind oder beteiligt zu sein scheinen, verbreitet, öffentlich zur Schau stellt, herstellt, einführt, weitergibt, durchführt oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe der dritten Kategorie bestraft.
- Wird die in Absatz 1 beschriebene Straftat von einer Person begangen, die sie zum Beruf oder zur Gewohnheit macht, wird eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe der vierten Kategorie verhängt.
Werden Sie des "Tierpornos" verdächtigt?
Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie des Besitzes oder der Verbreitung von Tierpornografie verdächtigt werden.
Unsere Anwälte werden die Strafsache mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie festlegen, um den von Ihnen gewünschten Erfolg zu erzielen. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein süßes Brot backen, sondern solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge erteilen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, werden sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vorbereiten. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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