Unrechtmäßige Freiheitsberaubung bedeutet, dass eine Person eine andere Person vorsätzlich ihrer Freiheit beraubt. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass jemand eingesperrt, entführt oder auf andere Weise daran gehindert wird, sich gegen seinen Willen frei zu bewegen. Die unrechtmäßige Freiheitsberaubung wird im Strafgesetzbuch als schweres Verbrechen eingestuft. Grundsätzlich wird diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie (103.000 €) geahndet.
Was ist ein Beispiel für eine unrechtmäßige Freiheitsberaubung? Stellen Sie sich vor, Lisa ist wütend auf ihren Nachbarn Tom, weil er einen Grenzzaun in ihrer Einfahrt errichtet hat. In einem Moment der Wut beschließt sie, Tom gegen seinen Willen in ihren Keller zu sperren. Sie hält die Tür verschlossen und lässt ihn dort stundenlang ohne Zugang zu Nahrung, Wasser oder der Möglichkeit, mit der Außenwelt zu kommunizieren. Von einer Forderung oder Verhandlung kann keine Rede sein; Lisa handelt aus persönlicher Rache und um ihren Frustrationen Luft zu machen. Dies ist ein Beispiel für unrechtmäßige Freiheitsberaubung, bei der Toms Freiheit zu Unrecht und ohne Zweck eingeschränkt wird.
Geiselnahme und rechtswidrige Freiheitsberaubung sind unterschiedliche Straftaten. Bei beiden Straftaten geht es darum, die Freiheit einer Person einzuschränken, aber sie unterscheiden sich in Absicht und Zweck.
Was besagt der Gesetzesartikel über rechtswidrige Freiheitsberaubung?
Der Paragraf 282 des Strafgesetzbuchs, der die rechtswidrige Freiheitsberaubung unter Strafe stellt, lautet wie folgt:
Wer einen anderen vorsätzlich der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
Welche Sanktionen können bei unrechtmäßigem Freiheitsentzug verhängt werden?
Es ist Sache des Richters, zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt. Ist dies der Fall, berücksichtigt der Richter bei der Festlegung des Strafmaßes alle relevanten Umstände. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter sorgfältig dargelegt werden. Die Höchststrafe für rechtswidrige Freiheitsberaubung beträgt acht Jahre. Diese Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von mutmaßlich rechtswidrigem Freiheitsentzug eine entscheidende Rolle spielen. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel auf Mängel in der Beweisführung hinweisen. Wenn die Beweise unzureichend sind, sollte dies zu einem Freispruch führen. Sollte der Verdächtige die Tat gestanden haben, kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles für eine niedrigere Strafe plädieren.
Ist der Versuch einer rechtswidrigen Freiheitsberaubung eine Straftat?
Auch der Versuch einer unrechtmäßigen Freiheitsberaubung ist strafbar. Artikel 45 des Strafgesetzbuchs besagt, dass der Versuch einer Straftat strafbar ist, sofern mit der Ausführung der Straftat begonnen wurde. Ob ein Ausführungsbeginn vorliegt, hängt von den Tatsachen und Umständen des jeweiligen Falles ab. Die Rechtsprechung zeigt, dass es darauf ankommt, wie nah das Verhalten des Angeklagten an der Vollendung der beabsichtigten Straftat war.
Darüber hinaus muss der Angeklagte tatsächlich beabsichtigt haben, jemanden seiner Freiheit zu berauben. Im Strafrecht wird dies als (bedingter) Vorsatz bezeichnet. (Bedingter) Vorsatz liegt vor, wenn der Beschuldigte bewusst die erhebliche Wahrscheinlichkeit in Kauf genommen hat, dass die Folge, wie in diesem Fall die Freiheitsberaubung, eintreten wird.
Bei versuchter vorsätzlicher Freiheitsberaubung gilt ein geringeres Höchstmaß an Freiheitsstrafe als bei vollendeter Freiheitsberaubung. Bei einem Versuch wird die Höchstfreiheitsstrafe um ein Drittel der Höchststrafe für die vollendete Straftat reduziert.
Entlastung bei (versuchter) rechtswidriger Freiheitsberaubung?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
Drei junge Frauen haben bei der Polizei Anzeige wegen schwerer Straftaten erstattet. Sie behaupten, sie seien in einem belgischen Club und später im Auto bedroht, betatscht, vergewaltigt, angegriffen und ihrer Freiheit beraubt worden. Der Angeklagte wurde jedoch vom Vorwurf des unrechtmäßigen Freiheitsentzugs freigesprochen. Es gibt keine ausreichenden Beweise dafür, dass es seine Absicht war, sie ihrer Freiheit zu berauben. Vielmehr schien der Zweck seiner Handlungen darin zu bestehen, Aufmerksamkeit zu erregen und sexuelle Handlungen vorzunehmen, und nicht, sie ihrer Freiheit zu berauben.
Benötigen Sie einen Anwalt für (versuchte) unrechtmäßige Freiheitsberaubung?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtler auf dem Gebiet der (versuchten) vorsätzlichen Freiheitsberaubung. Wir können Ihnen helfen, sobald Sie der (versuchten) vorsätzlichen Freiheitsberaubung verdächtigt werden. Unsere Anwälte analysieren die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie fest, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Es ist wichtig zu wissen, dass unsere Anwälte keine leeren Versprechungen machen; wir bieten Ihnen eine solide, ehrliche und aufrichtige Beratung. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, sorgen wir dafür, dass Sie gründlich auf die Verhandlung vorbereitet sind. Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten werden Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, zögern Sie bitte nicht, unser Büro zu kontaktieren. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder rufen Sie 020-6731548 während der Bürozeiten an. In Notfällen (wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, bald verhaftet werden könnte), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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