Totschlag an einem Kind gemäß Abschnitt 290 des Strafgesetzbuchs ist eine besondere Form des Totschlags, die sich auf die Situation bezieht, in der eine Mutter ihr Kind tötet, jedoch ohne den bei Mord erforderlichen Vorsatz. Diese Straftat liegt vor, wenn die Tat in einem Zustand der Panik oder des Stresses begangen wurde und nicht notwendigerweise im Voraus geplant war, wie es bei der Tötung eines Kindes der Fall ist. In Artikel 290 werden die Umstände der Entbindung und der unmittelbare Gemütszustand der Mutter hervorgehoben, wobei der Schwerpunkt auf dem Kontrollverlust und den Auswirkungen ihres emotionalen Zustands liegt. Infolgedessen wird die Kindstötung als weniger schwerwiegend als Mord angesehen, obwohl sie immer noch eine schwere Straftat darstellt.
Ein Beispiel für Kindstötung ist eine Situation, in der eine Mutter, die gerade entbunden hat, ihr Neugeborenes unter dem Einfluss starker Angst vor der Entdeckung ihrer Entbindung tötet. Die Mutter wollte die Entbindung verheimlichen und geriet in Panik, was sie zu dieser Tat veranlasste. Trotz der Tatsache, dass sie vorsätzlich gehandelt hat, wird die Kindstötung aufgrund der besonderen Umstände und des Geisteszustands der Mutter als weniger schwerwiegend angesehen als ein gewöhnlicher Totschlag. Die Strafe kann bis zu sechs Jahre Gefängnis und/oder eine Geldstrafe betragen, wobei die besonderen Umstände des Falles berücksichtigt werden.
Was ist Totschlag an einem Kind?
Die Tötung eines Kindes, wie sie in Artikel 290 des Strafgesetzbuches definiert ist, ist eine privilegierte Form der Tötung, die speziell dann zur Anwendung kommt, wenn eine Mutter ihr Kind unter dem Einfluss eines besonderen Gemütszustandes tötet. Diese Form des Totschlags wird aufgrund der emotionalen und psychologischen Umstände, unter denen die Tat begangen wurde, wie z. B. die Angst vor der Entdeckung der Geburt, als weniger strafbar angesehen als der gewöhnliche Totschlag. Der Plan für die Tat muss nicht vor der Geburt entwickelt werden, und die Tat kann bei oder kurz nach der Geburt unter dem Einfluss von Panik oder anderem psychischen Druck erfolgen.
Die Strafe für den Totschlag eines Kindes gemäß Artikel 290 kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren und/oder eine Geldstrafe der vierten Kategorie umfassen. Bei der Festlegung des Strafmaßes wird der besondere Geisteszustand der Mutter berücksichtigt, was zu einer Strafmilderung führen kann. Bei der Untersuchungshaft kann sie angewendet werden, da die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren oder mehr geahndet werden kann.
Im Gerichtsverfahren konzentriert sich die Anklage auf Artikel 290, wobei die Mutterschaft und die Motive der Mutter berücksichtigt werden. Für die an der Straftat Beteiligten gilt eine andere Strafzumessungsregel, da sie nicht in den Genuss der für die Mutter geltenden Strafmilderungsgründe kommen und unter die Bestimmungen des gewöhnlichen Totschlags fallen.
Was besagt der Gesetzesartikel über den Totschlag von Kindern?
Der Paragraf 290 des Strafgesetzbuches, der die Tötung von Kindern unter Strafe stellt, lautet wie folgt:
‘Eine Mutter, die aus Furcht vor der Entdeckung ihrer Entbindung ihrem Kind bei oder kurz nach der Geburt vorsätzlich das Leben nimmt, wird wegen Kindstötung mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Kategorie bestraft.
Rechtsanwalt Schüttelbaby-Syndrom?
Im Zusammenhang mit der Tötung von Kindern ist es Schüttelbaby-Syndrom ein bekanntes Phänomen. Das Shaken-Baby-Syndrom bezeichnet schwere Verletzungen bei einem Baby, die durch heftiges Schütteln verursacht werden. Diese Verletzungen entstehen, weil das Gehirn des Babys durch die plötzliche und gewaltsame Bewegung geschädigt wird, was zu Blutungen und Schwellungen im Gehirn führt. Dieses Syndrom kommt im Strafrecht zur Sprache, weil die Verletzungen oft auf Misshandlung oder Missbrauch durch eine Betreuungsperson zurückgeführt werden. Es handelt sich um eine Straftat, da die vorsätzliche Zufügung schwerer Verletzungen bei einem Kind unter gewaltsamen Umständen als schwere Straftat gilt, die schwerwiegende rechtliche Folgen für den Beschuldigten hat.
Unsere Anwälte haben Erfahrung in solchen Fällen, in denen sie regelmäßig mit Medizinern zusammenarbeiten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Welche Strafen sind in Fällen von Totschlag an Kindern möglich?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die Höchststrafe, die wegen Totschlags an einem Kind verhängt werden kann, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu neun Jahren und/oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Verdachtsfall von Kindstötung eine wichtige Rolle spielen. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist ein Versuch, die Kindertötung strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist strafbar.
Freispruch wegen Totschlags an einem Kind?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
Ein Gericht sprach sie wegen Kindstötung frei, weil nicht objektiv nachgewiesen werden konnte, dass die drei Babys lebend zur Welt gekommen waren. Die Sachverständigen konnten keine eindeutige Aussage über die Lebensfähigkeit der Babys bei der Geburt machen. Das Gericht befand die Schlussfolgerung des Sachverständigen, der erklärte, dass eines der Babys lebend geboren worden war, als nicht überzeugend genug. Daher konnte nicht festgestellt werden, dass die Tat als Kindstötung einzustufen ist.
Brauchen Sie einen Anwalt für Totschlag an einem Kind?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie des Totschlags eines Kindes verdächtigt werden. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, die den von Ihnen gewünschten Erfolg bringen kann. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte keine süßen Deals machen, sondern solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge erteilen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, werden sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vorbereiten. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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