Kindstötung nach Abschnitt 291 des Strafgesetzbuchs ist eine besondere Form des Mordes, die speziell auf die Situation abzielt, in der eine Mutter ihr Kind tötet. Dies geschieht unter dem Einfluss eines Gemütszustands, der sich aus der Angst vor der Entdeckung der bevorstehenden Entbindung ergibt. Das Wesentliche an diesem Artikel ist, dass die Tat nach einem vor der Geburt entwickelten Plan begangen wird, wobei die Mutter die Folgen ihrer Schwangerschaft und Geburt fürchtet. Dies macht die Kindstötung zu einer besonderen Form des Mordes, bei der der Vorsatz durch den emotionalen und psychologischen Zustand der Mutter geprägt ist.
Ein Beispiel für Kindstötung könnte folgende Situation sein. Eine Frau, die Angst vor der Entdeckung ihrer Schwangerschaft und deren Folgen hat, beschließt kurz vor der Entbindung, ihr Kind zu töten. Sie hat einen Plan entwickelt, um die Geburt zu verhindern, indem sie eine tödliche Handlung vornimmt, sobald das Kind geboren ist. Nach der Entbindung führt sie ihren Plan aus und tötet ihr Neugeborenes. Diese Tat fällt unter den Tatbestand der Kindstötung nach § 291 StGB, da der Vorsatz speziell auf die Angst vor der Entdeckung und die Planung vor der Geburt gerichtet ist. Der emotionale Zustand der Mutter spielt bei der Beurteilung dieser Straftat eine entscheidende Rolle.
Kindermord ist nicht dasselbe wie Kindertötung. Kindstötung (Artikel 291 Sr) betrifft eine vorsätzliche Handlung, die von einer Mutter aus Angst vor der Entdeckung ihres Kindes begangen wird, wenn die Handlung vor der Geburt geplant ist. Kindstötung (Artikel 290 Sr) wird unter dem Einfluss eines besonderen Gemütszustandes wie Panik oder emotionalem Druck begangen, ohne dass eine vorherige Planung oder Angst vor Entdeckung erforderlich ist.
Was ist Kindermord?
Im Gegensatz zum gewöhnlichen Mord, bei dem der Vorsatz ein allgemeines Merkmal ist, verlangt Artikel 291, dass dieser Vorsatz speziell auf die Situation der Geburt und die Angst vor Entdeckung ausgerichtet ist. Die Planung muss also vor der Geburt des Kindes erfolgen, und die Tat muss aus Angst vor Entdeckung begangen werden. Aufgrund dieses spezifischen Kontextes fällt die Kindestötung unter Artikel 291 und nicht unter die allgemeinen Bestimmungen über Mord oder Kindestötung.
Die Strafe für Kindstötung nach Artikel 291 kann eine Freiheitsstrafe von bis zu neun Jahren und/oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie umfassen. Bei der Festsetzung des Strafmaßes werden die besonderen Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, berücksichtigt, wie z. B. der emotionale Zustand der Mutter. Dies kann sich auf das endgültige Strafmaß auswirken und sogar zu einer Strafminderung führen, wenn die Umstände dies rechtfertigen.
Bei Verdacht auf Kindstötung kann Untersuchungshaft verhängt werden, da diese Straftat in die Kategorie der Verbrechen fällt, für die eine Freiheitsstrafe von vier Jahren oder mehr verhängt werden kann. In der Gerichtsverhandlung werden die besonderen Umstände der Geburt und die Ängste der Mutter als entscheidende Elemente bei der Beurteilung der Schuld und der Strafzumessung betrachtet.
Das Gerichtsverfahren verlangt von der Staatsanwaltschaft, die Anklage auf Artikel 291 zuzuschneiden und die Mutterschaft und die Motive der Mutter in der Anklage zu berücksichtigen. Der Fall kann jedoch auch als Mord an einem Kind eingestuft werden, wenn dies als angemessener erachtet wird, obwohl der Mord an einem Kind in Artikel 291 spezifisch und privilegiert ist.
Die Strafe für die Teilnahme an dieser Straftat ist unterschiedlich, da die Teilnehmer nicht in den Genuss der für die Mutter geltenden Strafmilderungsgründe kommen. Die Qualifikation und die Behandlung des Falles konzentrieren sich auf die besonderen Umstände und den Vorsatz, die für diese Art von Mord typisch sind.
Was besagt der Gesetzesartikel über Kindermord?
Der Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs, der die Tötung von Kindern unter Strafe stellt, lautet wie folgt:
Die Mutter, die in Ausführung eines Entschlusses, den sie aus Furcht vor der Entdeckung ihrer bevorstehenden Geburt gefasst hat, ihrem Kind bei oder kurz nach der Geburt vorsätzlich das Leben nimmt, wird wegen Kindstötung mit Freiheitsstrafe bis zu neun Jahren oder mit Geldstrafe fünfter Klasse bestraft.
Rechtsanwalt Schüttelbaby-Syndrom?
Im Zusammenhang mit der Tötung von Kindern ist es Schüttelbaby-Syndrom ein bekanntes Phänomen. Das Shaken-Baby-Syndrom bezeichnet schwere Verletzungen bei einem Baby, die durch heftiges Schütteln verursacht werden. Diese Verletzungen entstehen, weil das Gehirn des Babys durch die plötzliche und gewaltsame Bewegung geschädigt wird, was zu Blutungen und Schwellungen im Gehirn führt. Dieses Syndrom kommt im Strafrecht zur Sprache, weil die Verletzungen oft auf Misshandlung oder Missbrauch durch eine Betreuungsperson zurückgeführt werden. Es handelt sich um eine Straftat, da die vorsätzliche Zufügung schwerer Verletzungen bei einem Kind unter gewaltsamen Umständen als schwere Straftat gilt, die schwerwiegende rechtliche Folgen für den Beschuldigten hat.
Unsere Anwälte haben Erfahrung in solchen Fällen, in denen sie regelmäßig mit Medizinern zusammenarbeiten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Welche Strafen sind in Fällen von Kindstötung möglich?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die Höchststrafe, die für Kindermord verhängt werden kann, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu neun Jahren und/oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von mutmaßlichem Kindesmord eine wichtige Rolle spielen. Zum Beispiel kann einer unserer Anwälte den Richter darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist ein Versuch, die Kindstötung strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist strafbar.
Freispruch für Kindermord?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
Ein Gericht sprach sie wegen Kindstötung frei, weil nicht objektiv nachgewiesen werden konnte, dass die drei Babys lebend zur Welt gekommen waren. Die Sachverständigen konnten keine eindeutige Aussage über die Lebensfähigkeit der Babys bei der Geburt machen. Das Gericht befand die Schlussfolgerung des Sachverständigen, der erklärte, dass eines der Babys lebend geboren worden war, als nicht überzeugend genug. Daher konnte nicht festgestellt werden, dass die Tat als Kindstötung einzustufen ist.
Anwalt für Kindermord benötigt?
Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, sobald Sie des Kindermordes verdächtigt werden. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, die den gewünschten Erfolg bringen kann. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte keine süßen Deals machen; wir geben solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, werden sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vorbereiten. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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