Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ist strafbar. Das Gleiche gilt für den Besuch von kinderpornografischen Darbietungen. Dies ist in den Paragrafen 252 und 253 des Strafgesetzbuchs (Sr) geregelt.
Sie werden verdächtigt, Kinderpornografie zu besitzen oder zu verbreiten?
Artikel 252 Sr regelt die Strafbarkeit von Kinderpornographie und ersetzt den früheren Artikel 240b Sr. Dieser Artikel stellt ein breites Spektrum von Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie unter Strafe. Dazu gehören die Herstellung, der Vertrieb, das Anbieten, die Ausstellung, die Einfuhr, die Durchfuhr, die Vorführung, der Erwerb, der Besitz und der Zugang zu visuellen Darstellungen sexueller Natur, an denen Minderjährige beteiligt sind. Der Begriff "visuelle Darstellung" ist technologieunabhängig und umfasst sowohl physische als auch digitale Formen von Material. Wichtig ist dabei, dass die beteiligte Person unter 18 Jahre alt oder offensichtlich jünger sein muss. Das bedeutet, dass sowohl explizite sexuelle Handlungen als auch weniger direkte Formen wie das Posieren in sexuellen Posen unter die Definition von Kinderpornografie fallen können. Virtuelle Darstellungen, die zwar realistisch erscheinen, aber keine echten Kinder zeigen, fallen ebenfalls unter den Straftatbestand, wenn sie eine unmissverständliche sexuelle Absicht haben. Das Höchststrafmaß für diese Straftaten wurde auf sechs Jahre Haft oder eine Geldstrafe der fünften Kategorie erhöht.
Was besagt der Gesetzesartikel über Kinderpornographie?
Wer eine bildliche Darstellung sexueller Art oder eindeutig sexueller Art, an der eine Person beteiligt ist oder beteiligt zu sein scheint, die das achtzehnte Lebensjahr offensichtlich noch nicht vollendet hat, verbreitet, anbietet, öffentlich zur Schau stellt, herstellt, einführt, durchführt, ausführt, erwirbt, besitzt oder sich Zugang dazu verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe fünfter Klasse bestraft.
Sie werden verdächtigt, eine Kinderpornographie-Show besucht zu haben?
Artikel 253 Sr, der Nachfolger von Artikel 248c Sr, stellt die Teilnahme an kinderpornografischen Darbietungen unter Strafe. Im Mittelpunkt dieses Artikels steht die vorsätzliche Teilnahme an Live-Darbietungen, bei denen ein Kind an sexuellen Handlungen beteiligt ist oder bei denen kinderpornografisches Material gezeigt wird. Dieser Straftatbestand umfasst sowohl die physische Anwesenheit als auch die Teilnahme aus der Ferne. Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich, um den europäischen Richtlinien zu entsprechen, die vorschreiben, dass solche Handlungen unter Strafe gestellt werden. Die Teilnahme an diesen Darbietungen kann ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren oder einer Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft werden.
Was besagt der Gesetzesartikel über den Besuch einer Kinderpornographie-Show?
Die Person, die absichtlich einer Darbietung beiwohnt, bei der eine Person unter achtzehn Jahren an Handlungen sexueller Natur oder mit einer unmissverständlichen sexuellen Absicht beteiligt ist oder beteiligt zu sein scheint oder bei der eine visuelle Darstellung im Sinne von Artikel 252 nachgewiesen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe der fünften Kategorie bestraft.
Was ist ein Beispiel für Kinderpornografie?
Ein konkretes Beispiel für die Anwendung dieser Artikel wäre, wenn jemand ein Video von einem Kind in sexuellen Positionen herunterlädt und dieses Video auf einem Cloud-Server speichert. Nach § 252 würde sich diese Person wegen des Zugangs zu und des Besitzes von kinderpornografischem Material strafbar machen. Nimmt diese Person auch tatsächlich an einer Online-Live-Show teil, in der Kinder explizit sexuell dargestellt werden, könnte dies nach Abschnitt 253 als vorsätzliche Teilnahme an einer kinderpornografischen Show strafbar sein. In beiden Fällen sind die Strafen hoch: bis zu sechs Jahre Gefängnis oder eine hohe Geldstrafe.
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