Die Gruppenbeleidigung gemäß Artikel 137c des Strafgesetzbuchs betrifft die vorsätzliche Beleidigung einer Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Weltanschauung, sexuellen Ausrichtung oder Behinderung. Dieses Gesetz sieht für solche Äußerungen eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe der dritten Kategorie vor. Dies ist eine strafende Form der übliche Beleidigung.
Trotz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, das durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt ist, gibt es Grenzen für diese Freiheit, wenn es um Äußerungen geht, die zu Hass oder Diskriminierung aufstacheln. Die EMRK schützt insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung in politischen Debatten, aber dieses Recht ist nicht absolut. Beschränkungen sind zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind, einem legitimen Zweck dienen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind.
Eine gesetzliche Ausnahme von diesem Recht stellt Artikel 137c des Strafgesetzbuches dar, der den Schutz von Gruppen vor beleidigenden Äußerungen garantiert. Der Unterschied zwischen Gruppenbeleidigung und anderen Beleidigungsdelikten liegt im öffentlichen Charakter der Äußerung und dem spezifischen Charakter der gegen eine Gruppe gerichteten Beleidigung.
Was besagt der Gesetzesartikel zur Gruppenbeleidigung?
Der Abschnitt des Gesetzes, der die Gruppenbeleidigung unter Strafe stellt, Abschnitt 137c des Strafgesetzbuches, lautet wie folgt:
(1) Wer sich öffentlich, mündlich, schriftlich oder bildlich absichtlich beleidigend über eine Gruppe von Menschen wegen ihrer Ethnie, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer heterosexuellen oder homosexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung äußert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe dritter Klasse bestraft.
2. Wird die Straftat von einer Person, die sie zum Beruf oder zur Gewohnheit gemacht hat, oder von zwei oder mehr vereinigten Personen begangen, so ist auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe der vierten Kategorie zu erkennen.
Welche Sanktionen können in Fällen von Gruppenbeleidigung verhängt werden?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die maximale Freiheitsstrafe, die für Gruppenverleumdung verhängt werden kann, beträgt drei Monate. Diese Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von mutmaßlicher Gruppendiffamierung eine wichtige Rolle spielen. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist der Versuch einer Gruppenbeleidigung strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar.
Entlastung für Gruppenbeleidigung?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
In einem Urteil vom 18. Oktober 2022 wies der Oberste Gerichtshof die Kassationsbeschwerde gegen den Freispruch eines Verdächtigen wegen Gruppenverleumdung zurück. Der Angeklagte hatte sich während einer Pegida-Demonstration im Jahr 2015 beleidigend über Muslime geäußert und diese Äußerungen später auf Facebook gepostet. Das Gericht hatte entschieden, dass die Äußerungen zwar beleidigend waren, aber im Rahmen einer öffentlichen Debatte nicht als unnötig verletzend angesehen werden können. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass das Gericht die Äußerungen im Zusammenhang mit der Demonstration und der Meinungsfreiheit bewertet hatte und der Freispruch gerechtfertigt war.
Brauchen Sie einen Anwalt für eine Gruppenbeleidigung?
Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie der Verleumdung einer Gruppe verdächtigt werden. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, mit der Sie den gewünschten Erfolg erzielen können. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte keine süßen Kuchen backen, sondern solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge erteilen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Anhörung optimal vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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