Diebstahl ist in den Niederlanden eine häufige Straftat. Diebstahl wird nach Artikel 310 des Strafgesetzbuchs bestraft. Rechtlich gesehen handelt es sich bei Diebstahl um die Wegnahme einer Sache, die einer anderen Person gehört. Dabei muss es sich um eine Sache handeln, die einer anderen Person gehört. Eine der gesetzlichen Voraussetzungen für Diebstahl ist, dass derjenige, der einer anderen Person eine Sache wegnimmt, dies in der tatsächlichen Absicht tut, die Sache wegzunehmen. Auf Diebstahl steht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren oder eine Geldstrafe der vierten Kategorie (25.750 €). Gewerbsmäßiger Diebstahl unterscheidet sich von Diebstahl mit Gewalt oder schwerer Diebstahl.
Was besagt der Gesetzesartikel über Diebstahl?
Der Abschnitt des Gesetzes, der Diebstahl unter Strafe stellt, § 310 des Strafgesetzbuchs, lautet wie folgt:
Wer eine fremde Sache ganz oder teilweise in der Absicht entwendet, sie sich widerrechtlich anzueignen, wird wegen Diebstahls mit Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren oder mit Geldstrafe der vierten Klasse bestraft.
Welche Strafen können bei Diebstahl verhängt werden?
Letztlich ist es Sache des Richters, zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt. Wenn dies der Fall ist, berücksichtigt der Richter bei der Festlegung der angemessenen und erforderlichen Strafe alle Umstände des Falles. Dazu gehören auch die persönlichen Umstände des Angeklagten. Die Höchststrafe, die für Diebstahl verhängt werden kann, beträgt vier Jahre. Diese wird jedoch keineswegs immer verhängt. Häufiger verhängt der Richter (bedingte) gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von Diebstahlsverdacht eine wichtige Rolle spielen. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist versuchter Diebstahl strafbar?
Auch versuchter Diebstahl kann strafbar sein. Aus Abschnitt 45 des Strafgesetzbuchs ergibt sich, dass der Versuch einer Straftat strafbar ist, aber es muss ein Beginn der Ausführung der Straftat vorliegen. Die Antwort auf die Frage, ob ein Beginn der Ausführung vorliegt, hängt von den Tatsachen und Umständen des jeweiligen Falles ab. Die Rechtsprechung zeigt, dass es hier darauf ankommt, wie nahe das Verhalten eines Angeklagten an der Vollendung einer geplanten Straftat liegt.
Darüber hinaus muss eine Person tatsächlich beabsichtigt haben, einen Diebstahl zu begehen. Im Strafrecht wird dies auch als (bedingter) Vorsatz bezeichnet. (Bedingter) Vorsatz liegt vor, wenn ein Tatverdächtiger bewusst die erhebliche Wahrscheinlichkeit in Kauf genommen hat, dass die in der Strafvorschrift genannte Folge (wie z.B. bei Diebstahl die Wegnahme der Ware) eintritt.
Für versuchten Diebstahl gilt ein geringeres Höchstmaß an Freiheitsstrafe als für vollendeten Diebstahl. Dies liegt daran, dass die Höchststrafe für den Versuch um ein Drittel der Höchststrafe für die vollendete Straftat reduziert wird.
Straffreiheit bei (versuchtem) Diebstahl?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
Der Angeklagte wurde vom Vorwurf des gewaltsamen Diebstahls freigesprochen, obwohl er den Anzeigenden angegriffen und geschlagen hatte. Obwohl der Autoschlüssel des Klägers neben dem Angeklagten gefunden wurde, reichten die Beweise nicht aus, um auf einen Diebstahl des Schlüssels zu schließen. Kameraaufnahmen und Zeugenaussagen zeigten nicht, dass der Angeklagte den Schlüssel tatsächlich weggenommen hatte. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hatte.
Brauchen Sie einen Anwalt für (versuchten) Diebstahl?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, sobald Sie des (versuchten) Diebstahls verdächtigt werden. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, die zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führt. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte keinen süßen Kuchen backen, sondern solide, ehrliche und aufrichtige Ratschläge erteilen. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Anhörung optimal vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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