Die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung ist ein Rechtsbegriff, der für den Schutz des demokratischen Rechtsstaates und des sozialen Zusammenhalts eine entscheidende Rolle spielt. Artikel 137d des Strafgesetzbuchs soll verhindern, dass öffentliche Äußerungen und Verhaltensweisen zu einem Klima der Feindseligkeit und Spaltung beitragen. Der Artikel wurde ursprünglich eingeführt, um den Raum für Politiker in der öffentlichen Debatte zu regeln und sicherzustellen, dass ihre Äußerungen nicht zu schädlichen sozialen Folgen führen. Im Jahr 2014 hat der Oberste Gerichtshof jedoch den Anwendungsbereich dieses Artikels präzisiert und betont, dass Politiker dafür verantwortlich sind, Äußerungen zu vermeiden, die den Grundprinzipien der Demokratie zuwiderlaufen (ECLI:NL:HR:2014:3583).
Nach dem Gesetz muss eine Äußerung, die zum Hass aufstachelt, einen erheblichen Multiplikatoreffekt auf diese extreme Emotion der Feindseligkeit haben. Obwohl die "Diskriminierung" nicht die gleiche emotionale Ladung hat, wird auch diese Form der Aufstachelung kriminalisiert, insbesondere wenn sie zu einer tatsächlichen Benachteiligung von Personen führt. Das Erfordernis der Öffentlichkeit in Artikel 137d Sr unterstreicht die Bedeutung des öffentlichen Charakters von Äußerungen. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass nicht nur die direkte Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung strafbar ist, sondern auch Äußerungen, die zu Intoleranz beitragen.
Was besagt der Gesetzesartikel über die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung?
Der Gesetzesartikel, der die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung unter Strafe stellt, Abschnitt 137d des Strafgesetzbuchs, lautet wie folgt:
(1) Wer öffentlich, mündlich, schriftlich oder bildlich zum Hass gegen oder zur Diskriminierung von Menschen oder zu Gewalttätigkeiten gegen die Person oder das Vermögen von Menschen aufgrund ihrer Ethnie, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer heterosexuellen oder homosexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung aufruft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe der dritten Kategorie bestraft.
2. Wird die Straftat von einer Person, die sie zum Beruf oder zur Gewohnheit gemacht hat, oder von zwei oder mehr vereinigten Personen begangen, so ist auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe der vierten Kategorie zu erkennen.
Welche Sanktionen können verhängt werden bei Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung auferlegt werden?
Es ist Sache des Gerichts zu beurteilen, ob eine Straftat begangen wurde. Wenn dies der Fall ist, wird der Richter alle Umstände des Falles berücksichtigen, um zu entscheiden, welche Strafe angemessen und notwendig ist. Auch die persönlichen Umstände des Angeklagten spielen eine Rolle. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass diese Umstände dem Richter gegenüber angemessen dargelegt werden. Die Höchststrafe, die wegen Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung verhängt werden kann, beträgt drei Monate. Diese Höchststrafe wird jedoch keineswegs immer verhängt.
Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann in einem Fall von mutmaßlicher Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung eine wichtige Rolle spielen. Einer unserer Anwälte kann den Richter zum Beispiel darauf hinweisen, dass die Beweislage zu dünn ist. In diesem Fall sollte ein Freispruch erfolgen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Verdächtiger eine Straftat gestanden hat. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten die Umstände darlegen, warum eine niedrige(re) Strafe folgen sollte.
Ist ein Versuch, die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung strafbar?
Der Versuch einer solchen Straftat ist nicht strafbar.
Straffreiheit für die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung?
Regelmäßig werden Verdächtige von dieser Straftat freigesprochen. Ein Beispiel ist nachstehend aufgeführt.
Das Amsterdamer Gericht sprach den Angeklagten von der Anklage der Aufstachelung zu Hass und Gewalt frei, da Artikel 137d Sr nicht auf die Diskriminierung einer einzelnen Person, sondern nur auf Gruppen anwendbar ist. Der Angeklagte wurde jedoch des Nebenanklagepunkts der Beleidigung für schuldig befunden, da er einen rassistischen Tweet über Sylvana Simons gepostet hatte, den das Gericht als schweren Angriff auf ihre Ehre und ihren guten Ruf ansah. Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro und eine Ersatzhaft von fünf Tagen für den Fall, dass diese nicht bezahlt wird. In dem Urteil wurde betont, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung kein Freibrief für Beleidigung und Diskriminierung ist.
Brauchen Sie einen Anwalt für die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung?
Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sind erfahrene Strafrechtsspezialisten und können Ihnen helfen, wenn Sie der Anstiftung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung verdächtigt werden. Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen die Strafakte und legen gemeinsam mit Ihnen eine Strategie fest, die zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen kann. Es ist jedoch gut für Sie zu wissen, dass unsere Anwälte kein Zuckerschlecken sind, sondern eine solide, ehrliche und aufrichtige Beratung bieten. Sollten Sie vor Gericht erscheinen müssen, bereiten sie Sie sorgfältig auf die Verhandlung vor. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten sorgen dafür, dass Sie während der Verhandlung bestmöglich vertreten werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.