Was ist eine Anklageerhebung vor dem Jugendrichter?
Wenn ein Jugendlicher einer Straftat verdächtigt wird und die Staatsanwaltschaft eine längere Inhaftierung des Jugendlichen wünscht, wird er dem Jugendrichter vorgeführt. Dies geschieht, nachdem die Staatsanwaltschaft beim Jugendrichter beantragt hat, dass der Jugendliche weitere 14 Tage in Haft bleiben soll. Bei dieser Anhörung, die hinter verschlossenen Türen stattfindet, werden der Verdächtige, seine Eltern, der Rechtsanwalt und der Kinderschutzrat angehört. Der Kinderrichter beurteilt dann, ob der Jugendliche tatsächlich länger inhaftiert werden sollte.
Worauf achtet der Kindergerichtsbeauftragte?
Bei einer Anklageerhebung vor dem Jugendrichter werden einige wichtige Fragen besprochen:
- Besteht ein ernsthafter Verdacht? Der Kinderrichter prüft zunächst, ob ein hinreichend schwerwiegender Verdacht gegen den Jugendlichen besteht. Ist dies nicht der Fall, wird der Jugendliche sofort freigelassen und kann mit seinen Eltern nach Hause gehen.
- Gibt es Gründe für die Untersuchungshaft? Der Richter prüft dann, ob Gründe für eine längere Inhaftierung des Minderjährigen vorliegen. Es gibt mehrere Gründe, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen können, wie zum Beispiel:
- Fluchtgefahr: Die Wahrscheinlichkeit, dass der junge Mensch im Falle seiner Freilassung versuchen würde zu fliehen.
- Risiko der Kollusion: Die Möglichkeit, dass der junge Mensch, wenn er freigelassen wird, die Ermittlungen beeinflussen oder Beweise vernichten könnte.
- Rückfallrisiko: Die Wahrscheinlichkeit, dass der junge Mensch nach seiner Entlassung erneut straffällig wird.
- Das Gebot der Vorfreude: Schließlich muss der Jugendrichter auch das Erfordernis der Vorwegnahme der Strafe berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Richter abwägen muss, ob die Zeit, die der Jugendliche in Untersuchungshaft verbringt, länger sein könnte als die Strafe, die er letztendlich erhalten wird. Wenn dies der Fall ist, kann der Richter beschließen, den Jugendlichen freizulassen, gegebenenfalls unter bestimmten Bedingungen.
Die Rolle des Anwalts und mögliche Ergebnisse
Bei der Anklageerhebung spielt der Anwalt des Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Er kann zum Beispiel argumentieren, dass keine ausreichenden schwerwiegenden Einwände vorliegen oder dass es keine Gründe für die Untersuchungshaft gibt. Schließt sich der Jugendrichter diesen Argumenten an, wird der Jugendliche sofort freigelassen.
Entscheidet der Jugendrichter jedoch, dass der Jugendliche noch länger festgehalten werden sollte, wird er in eine Jugendstrafanstalt verlegt. Die Dauer des Gewahrsams beträgt höchstens 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht einen Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft um 30, 60 oder 90 Tage stellen. Dieser Antrag wird von den Kammern geprüft. Die Kammern können dem Antrag stattgeben, ihn ablehnen oder die Untersuchungshaft unter bestimmten Bedingungen aussetzen. Eine Aussetzung bedeutet, dass der Jugendliche nach Hause gehen kann, aber bestimmte Bedingungen erfüllen muss, wie z. B. die Schulpflicht oder die Aufsicht durch die Jugendhilfe. Erfüllt der Jugendliche diese Bedingungen nicht, kann der Richter beschließen, die Aussetzung aufzuheben und den Jugendlichen erneut in Haft zu nehmen.
Nach der Verhaftung und Anklageerhebung ist es wichtig, so bald wie möglich einen Anwalt zu kontaktieren. Er oder sie kann die Rechte des Jugendlichen verteidigen und sicherstellen, dass alles getan wird, damit der Jugendliche freigelassen wird.
Verhaftet und angeklagt? Finden Sie einen Anwalt!
Es ist ratsam, Ihr Kind bei der Anklageerhebung vor dem Untersuchungsrichter von einem Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten begleiten zu lassen. Lesen Sie über diese link mehr über die Rolle des Anwalts im Strafverfahren.
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