Das Disziplinarrecht für Rechtsanwälte ist ein System von Disziplinarvorschriften und -verfahren, das die Berufsethik und das Verhalten der Rechtsanwälte überwacht. Es soll die Qualität des Anwaltsberufs sichern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Anwaltsberuf erhalten. Das Disziplinarrecht ist im Rechtsanwaltsgesetz niedergelegt und wird von Disziplinargerichten wie dem Disziplinarrat und dem Disziplinargericht durchgesetzt. Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten unterstützen regelmäßig sowohl Anwaltskollegen als auch Beschwerdeführer in Beschwerdeverfahren.
Anwälte können disziplinarisch belangt werden, wenn sie gegen ihre Berufsregeln verstoßen, z. B. bei Interessenkonflikten, nachlässiger oder fahrlässiger Bearbeitung eines Falles oder bei Verletzung der Schweigepflicht. Beschwerden können von Mandanten, Kollegen oder anderen Personen eingereicht werden, die der Meinung sind, dass der Anwalt nicht professionell gehandelt hat. Wird der Beschwerde stattgegeben, können die Sanktionen von einer Verwarnung bis hin zur Suspendierung oder sogar zur Streichung aus dem Register reichen, was bedeutet, dass der Anwalt nicht mehr als Anwalt tätig sein darf.
Disziplinarverfahren von Rechtsanwälten vor dem Disziplinarrat und dem Disziplinargericht
Wenn eine Streitpartei (der Mandant) einen Rechtsanwalt beauftragt, kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Ist die Streitpartei mit der Ausführung des Auftrags unzufrieden, kann sie dies mit dem betreffenden Rechtsanwalt oder mit dem (Beschwerde-)Beauftragten der Rechtsanwaltskanzlei besprechen. Nach Durchlaufen des Beschwerdeverfahrens kann der (ehemalige) Mandant der Ansicht sein, dass die Streitigkeit in Form einer Beschwerde nach Einreichung bei der Anwaltskammer dem Disziplinarausschuss vorgelegt werden sollte.
Auch andere Beteiligte können Beschwerde gegen einen Rechtsanwalt einreichen. Erwägen Sie, eine Beschwerde gegen den Anwalt der Gegenpartei einzureichen. Um zu beurteilen, ob eine Person ein so genannter Betroffener ist, muss festgestellt werden, ob das Interesse der Person durch die Handlungen oder Unterlassungen des beschuldigten Anwalts unmittelbar beeinträchtigt wurde oder beeinträchtigt werden kann.
Beschwerde beim Dekan der Anwaltskammer eingereicht
Die Beschwerde ist bei der Anwaltskammer des Bezirks einzureichen, in dem der Anwalt seinen Sitz hat. Die Beschwerde muss innerhalb von drei Jahren nach dem Tag eingereicht werden, an dem der Beschwerdeführer vernünftigerweise von der schuldhaften Handlung oder Unterlassung, auf die sich die Beschwerde bezieht, wusste oder hätte wissen können. Der Dekan des zuständigen Bezirks führt zunächst eine Voruntersuchung durch und prüft, ob die Beschwerde einvernehmlich beigelegt werden kann.
Rat und Gericht für Disziplinarangelegenheiten
Wenn die Beschwerde nicht in der Voruntersuchung vor dem Dekan gelöst wird oder der Beschwerdeführer mit den Schlussfolgerungen der Voruntersuchung durch den Dekan nicht einverstanden ist, kann der Beschwerdeführer die Beschwerde an den Disziplinarausschuss weiterleiten. Der Beschwerdeführer muss dann die Gerichtsgebühren bezahlen. Nach Entrichtung der Gerichtsgebühr wird der Fall vom Disziplinarrat verhandelt.
Wenn (eine der) Parteien mit der Entscheidung der Disziplinarkommission nicht einverstanden ist, können Sie beim Disziplinargericht Berufung einlegen. Das Gericht prüft Ihren Fall erneut und beurteilt, ob die Disziplinarkommission eine richtige Entscheidung getroffen hat.
Anwalt für Disziplinarverfahren benötigt?
Bei Kötter, L'Homme & Plasman Rechtsanwälte haben mehrere Anwälte Erfahrung in Disziplinarverfahren. Dazu gehört die Unterstützung von Anwälten, die in ein Disziplinarverfahren verwickelt sind, und die Unterstützung von Betroffenen, die eine Beschwerde einreichen möchten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548.