Hart voor Den Haag-Frontmann Richard de Mos hat über seinen Anwalt Peter Plasman eine Klage gegen die Redaktion der Zeitung Trouw (DPG Media) eingereicht, die vor kurzem einen diffamierenden und verleumderischen Artikel über De Mos veröffentlicht hat.
"Die Verfasser des Artikels ziehen wieder einmal die Korruptionskarte gegen meine Person, ohne mit der Wimper zu zucken. Nach fünf Jahren des Kampfes um meine Rechte, mit Freisprüchen sowohl vor dem Landgericht Rotterdam als auch vor dem Berufungsgericht in Den Haag, habe ich die Nase voll von diesem ungerechtfertigten Rahmen. Jeder, der es jetzt wagt, die Korruptionskarte gegen meine Person zu ziehen, wird von mir vor Gericht gezerrt", sagte De Mos und argumentierte, dass es ausdrücklich die Absicht der Verfasser des Entwurfs war, mich fälschlicherweise zu beschuldigen. "Das geht nicht nur aus dem Tenor des Artikels hervor, sondern auch aus der wörtlichen - diffamierenden - Formulierung: 'Nun bleibt ein Hauch von Kroes und De Mos: Die Strafverfolgung ist ausgeblieben, nicht weil sie nichts auf dem Kerbholz hatten, sondern weil es keine adäquaten Regeln gab.'"
Faktische Ungenauigkeiten
Der fragliche Artikel enthält eine Reihe von entscheidenden sachlichen Fehlern, die dazu beitragen, dass er als Verleumdung oder üble Nachrede einzustufen ist. Diese Fehler sind so schwerwiegend, dass man zu dem Schluss kommen muss, dass es an einer kritischen rechtlichen Bewertung des Textes fehlte. Vielleicht ist dies zum Teil der Grund dafür, dass in dieser sensiblen Rechtsangelegenheit die Person von De Mos (aber vielleicht auch die von Frau Neelie Kroes) auf äußerst leichtfertige Weise strafrechtlich geschädigt worden ist.
"In Bezug auf meine Person wurde festgestellt, dass es keinen Grund gab, mich zu verfolgen. Fälschlicherweise wurde ich lange Zeit bis zur obersten Instanz verfolgt, wobei mir 5 Jahre meines Lebens genommen wurden. Am Ende des Artikels heißt es wiederum fälschlicherweise: "Strafverfolgung gescheitert", was am Ende suggeriert, dass der Richter nicht über meine Person entschieden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass die Formulierung "nicht weiterverfolgt" eine Situation suggeriert, in der die Anklage/Verurteilung hätte erfolgen müssen. Der Leser wird hier eklatant in die Irre geführt. Das ist eine Schande und einer Qualitätszeitung wie Trouw nicht würdig", sagt De Mos.