LEIDEN - Wird ein Schrittzähler eine endgültige Antwort auf den Tod der 30-jährigen Laura aus Leiden geben? Die Staatsanwaltschaft (OM) glaubt das, aber der Anwalt der Ex des Opfers erwartet nichts davon, wie sich am Montagmorgen bei der fünften Vorverhandlung gegen den Verdächtigen Paul V. herausstellte.
V. (38) wird von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, seine Ex-Frau am Montag, den 29. Januar 2024, in der gemeinsamen Wohnung in Leiden erwürgt zu haben. Das Paar war schon auseinanderUnd tatsächlich sollte V. an diesem Tag das Haus verlassen, in dem er immer noch auf dem Dachboden biwakierte.
Stattdessen rief er frühmorgens den Notdienst an, um zu melden, dass Laura sich erhängt hatte. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt noch am Leben. Sie starb einen Tag später im Krankenhaus. V. wurde eine Woche später eingeliefert. als Verdächtiger verhaftet.
Mit am Heizgerät befestigter Hundeleine
Er hat seitdem behauptet, dass Laura Selbstmord begangenund dass er sie am Morgen fand, als er aus dem Bett stieg und die Treppe hinunterging. Sie war mit einer Hundeleine an einer Heizung befestigt. Er nahm die Hundeleine, die um ihren Hals lag. noch geschnitten.
Die Staatsanwaltschaft will mit Sicherheit wissen, ob es möglich ist, dass V. von seinem Schlafzimmer auf den Dachboden gekommen ist. Deshalb will der Staatsanwalt Tests im Haus mit einem Schrittzähler am Telefon durchführen.
Auf dem Dachboden oder nicht?
Normalerweise zeichnete dieses Telefon Bewegungen bis nach 22 Uhr auf, wie eine Analyse aller Bewegungen von V. in den Monaten vor jenem verhängnisvollen Morgen ergab. Doch am Abend vor Lauras Tod war das Telefon seit kurz nach 18 Uhr stumm.
Die Anzahl der Schritte ist wichtig, um festzustellen, ob V. in der Nacht in seinem Schlafzimmer auf dem Dachboden war, wie er selbst sagt. Und so tatsächlich am Morgen herunterkam, sich in der Küche eine Schere schnappte und die Tür für die Rettungskräfte öffnete, oder ob er die ganze Nacht unten war.
Netflix
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft könnte Letzteres der Fall sein. Dies würde aus der Tatsache hervorgehen, dass in der Nacht Netflix auf dem Fernseher im Wohnzimmer angeschaut wurde. Es lief immer noch auf dem Bezahlsender, als die Rettungsdienste eintrafen.
Laut V.s Anwalt, Jordi L'Homme, deutet die Netflix-Überwachung darauf hin, dass Laura nachts unten ferngesehen hat. Außerdem soll sie nachts unten im Internet gesurft haben.
L'Homme argumentiert auch, dass ein Schrittzähler unzuverlässig ist, insbesondere bei bestimmten Samsung-Modellen. Daher hält er den Test im Haus für sinnlos. Und wenn er doch stattfindet, möchte er dabei sein.
Der Anwalt von Lauras Eltern, Richard Korver, verlangt Einsicht in das psychiatrische Gutachten, das über V. erstellt wurde. L'Homme lehnt dies ab, weil er befürchtet, dass die Verwandten das Gutachten benutzen werden, um seinen Mandanten schlecht zu machen und die Kinder von ihm fernzuhalten.
In die Welt geschleuderte Geschichten
Korver weist darauf hin, dass Lauras Familie das gar nicht versucht hat. Gerade V. ist es, der alle möglichen Geschichten in die Welt schleudert. Die Klienten wollen, dass es den Kindern gut geht.' Auch die beiden kleinen Kinder des Paares besuchen ihren Vater in der Justizvollzugsanstalt.
Das Gericht entschied, dass Korver Einsicht in das psychiatrische Gutachten nehmen darf, um es für die Vorbereitung der Opferaussagen der nächsten Angehörigen zu verwenden.
Langfristiger Fall
Rechtsanwalt L'Homme von V. plädiert erneut für die Aufhebung der Untersuchungshaft und beruft sich dabei auf die Selbstmordgeschichte. Auch hierauf lässt sich das Gericht nicht ein.
Die nächste vorbereitende Anhörung findet am Mittwoch, den 4. Juni statt. Wann der Fall in der Sache verhandelt wird, ist noch nicht klar.