Staatsanwalt fordert 12 Jahre Gefängnis für tödlichen Angriff mit Gepäckträger: "Er ist nicht zur Vernunft gekommen

Gegen den in Schiedam lebenden Letten Ainars S. wurde am Freitagmorgen eine 12-jährige unbedingte Haftstrafe gefordert. Der Mann wird für den Tod seines 37-jährigen Landsmannes Juris Ernestsons verantwortlich gemacht. Zwei Mitangeklagte spielten nach Angaben des Staatsanwalts eine weitaus geringere Rolle bei den Gewalttätigkeiten auf einer Party von Wanderarbeitern in De Lier.

Der in Lettland geborene Hauptverdächtige Ainars tauchte auf der Geburtstagsfeier über einem Geschäftshaus auf, als diese bereits seit einiger Zeit im Gange war. Nach Angaben von Zeugen war er nicht willkommen, kündigte aber telefonisch an, dass er trotzdem kommen würde, um eine Schuld bei einem anderen Hausbewohner einzutreiben. Dabei soll es sich um einen Betrag von 30 Euro gehandelt haben, der ihm dann telefonisch überwiesen worden sein soll.

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Ainars kam trotzdem. Auf der Party ließ er den Schuldner in Ruhe. Allerdings wurde er in einen Streit über die Lärmbelästigung in dem Gebäude verwickelt, in dem mehrere Wanderarbeiter wohnen. Der Bewohner Juris Ernestsons beschwerte sich über den Lärm aus seinem Zimmer. Dies führte zu einer Auseinandersetzung in der Küche, an der nach Zeugenaussagen nicht Ainars A., sondern die beiden Mitangeklagten Janis und Ligonis, die in Delft wohnen, beteiligt waren.

Geschlagen mit Gepäckträger

Ainars S. begleitete ihn, als die beiden Männer etwas später am Abend in das Schlafzimmer des Opfers gingen. Nach Ansicht des Staatsanwalts gibt es überwältigende Beweise dafür, dass Ainars S. das Opfer bei zwei Gelegenheiten angegriffen hat in seinem Schlafgemach abgeschlagenr. Die anderen Männer schauten angeblich nur zu. Bei der zweiten Gelegenheit soll Ainars das Opfer mit einem alten Fahrradständer geschlagen haben.

Der Staatsanwalt räumte ein, dass Zeugenaussagen kritisch geprüft werden sollten. Viele der Anwesenden auf der Party standen unter Alkoholeinfluss. Allerdings misst sie der Aussage des Mitbewohners des Opfers, der die Gewalttat in seinem Bett beobachtet hat, großen Wert bei. Außerdem wurden DNA-Spuren am Ring und an den Schuhen des Verdächtigen gefunden. "Es ist verwerflich, dass der Angeklagte nach dem ersten Übergriff ins Schlafzimmer zurückkehrte. Er ist nicht zur Vernunft gekommen, sondern hat sich erneut zu einem Angriff entschlossen. Diesmal mit einem harten Gegenstand."

Rassel

Nach Ansicht von Rechtsanwalt J.E. Kotter hat sein Mandant Anspruch auf einen Freispruch, da es an rechtskräftigen und überzeugenden Beweisen fehle. Insbesondere die Zeugenaussagen seien wackelig, argumentiert er. So hätten die Mitangeklagten zunächst angegeben, nichts gesehen zu haben. Sie waren zu diesem Zeitpunkt nur Zeugen. Erst als sie Monate später als Mitangeklagte vernommen wurden, wiesen sie auf Ainars als Täter hin. "Sie stimmten mit den Aussagen überein. Und sie hatten natürlich auch ein Interesse daran, das zu tun.

Auch der Mitbewohner des Opfers habe keine eindeutige Aussage gemacht, so der Anwalt. ''Zunächst gab er an, dass er wegen der Dunkelheit nichts sehen konnte. Später änderte sich das. Die Zeugen widersprechen sich selbst, widersprechen sich gegenseitig und machen Aussagen, die den objektiv festgestellten Tatsachen widersprechen."

Der Staatsanwalt forderte 188 Tage Haft gegen die beiden Mitangeklagten wegen Körperverletzung und Druckausübung auf Zeugen. Wenn der Richter diese Forderung annimmt, bleiben sie auf freiem Fuß. Diese Zeit haben sie bereits in Untersuchungshaft verbracht.

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