Johan sticht mit einem großen Küchenmesser auf seine Nachbarin ein, der Staatsanwalt fordert 5 Jahre Gefängnis und Anklage wegen Nötigung
Bunschoten-Spakenburg - Johan P. aus Bunschoten hat eigentlich keine Ahnung, warum er seinen Nachbarn im vergangenen Jahr mit zwei großen Küchenmessern fast erstochen hat. "Ich war in einer Scheidung und hatte die Nase voll", erklärte der 39-jährige Verdächtige heute vor dem Gericht in Utrecht. "Ich wollte ihn nicht umbringen", fügte er hinzu. Aber er stach innerhalb von 18 Sekunden 17 Mal auf seinen Nachbarn ein. Nur dem Glück und dem schnellen Eingreifen seiner Frau und von Passanten ist es zu verdanken, dass er überlebt hat.
Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren tbs mit Zwangsbehandlung. Um die Rückfallgefahr zu verringern und die Gesellschaft zu schützen, müsse P. sich einer langfristigen und intensiven Behandlung unterziehen, so die Staatsanwältin. Sie vertraut nicht darauf, dass er freiwillig an der Behandlung teilnimmt, weil er nicht zugibt, was mit ihm los ist.
Der Angeklagte, der früher als Optiker tätig war, machte während der Verhandlung, an der zahlreiche Menschen aus seiner Heimatregion teilnahmen, einen abwesenden und verletzlichen Eindruck. Leise murmelnd beantwortete er die Fragen der Richter, wirkte dabei manchmal verwirrt und widersprach sich häufig selbst.
Ein Wunder
Es grenzt an ein Wunder, dass das Opfer die Messerstecherei am Samstagnachmittag, 15. April, überlebt hat. Er war draußen auf der Straße und arbeitete an der Verkabelung seines Autos, als er zwei Messerstiche spürte. Er fiel zu Boden und sah, dass sein Nachbar aus dem Nichts mit zwei großen Küchenmessern wild auf ihn einhackte. Er versuchte, sich zu wehren, und spürte dann zwei Stiche in seine Beine.
Danach spürte das Opfer nichts mehr, aber es wurde noch viele Male mit Gewalt auf ihn eingestochen. Sein 11-jähriger Sohn wurde Zeuge und rief seiner Mutter zu: "Papa wird erstochen." Johan hielt an und fuhr mit seinem Auto davon. Sein stark blutender Nachbar wurde ins Haus getragen. Nur durch die schnellen, lebensrettenden Maßnahmen seiner Frau und von Umstehenden überlebte er.
Johan sprang in sein Auto und fuhr mit hoher Geschwindigkeit davon. Er verlor die Kontrolle über das Lenkrad und landete im Straßengraben. Er wurde eingeklemmt, von der Feuerwehr befreit und von der Polizei verhaftet.
Unterschiedliche Erklärungen
Die grausame Messerstecherei hat bei den Anwohnern der Cornelis-Houtman-Straße großen Eindruck hinterlassen. Viele Menschen sahen die Tat, darunter kleine Kinder sowie die Frau und der Sohn des Opfers.
Der Verdächtige gab nach seiner Verhaftung an, er habe seinen Nachbarn nur bedrohen und verscheuchen wollen. Er behauptete, er habe nur zugestochen, als der Nachbar weggetreten war. Überwachungsaufnahmen und Zeugenaussagen zeigen jedoch, dass er das Opfer aus dem Nichts heraus mit den Messern angegriffen hat.
Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie er mit den Messern zur Haustür hinausgeht und kurz darauf wieder hineingeht. Eine halbe Minute später geht er erneut mit den Messern auf dem Rücken auf den Nachbarn zu. "Wenn man den Nachbarn bedrohen oder verscheuchen will, hält man die Messer nicht hinter dem Rücken versteckt", so der Gerichtspräsident.
Nicht angeborene Hirnverletzung
Der Angeklagte wiederholte vor Gericht mehrfach, dass er infolge eines Unfalls vor sieben Jahren einen Hirnschaden erlitten habe und deshalb leicht überreizt sei. Weil seine Frau ihn verlassen habe und er seine Kinder nicht sehen dürfe, sei in seinem Kopf einiges schief gelaufen.
Die Experten des Pieter-Baan-Zentrums kamen zu dem Schluss, dass dies in Kombination mit anderen schweren psychiatrischen Problemen eine Rolle gespielt haben könnte. So ist der Verdächtige beispielsweise fälschlicherweise davon überzeugt, dass die Nachbarschaft ihn terrorisiert und belästigt, indem sie sein Haus beschädigt, doch nach Ansicht der Experten handelt es sich dabei um Wahnvorstellungen. Sie empfehlen, den Mann mit Auflagen zu bestrafen.
Erzwungene
Der Staatsanwalt ist nicht davon überzeugt, dass die empfohlene Behandlung erfolgreich sein wird. Dies kann nur geschehen, wenn er sich voll und ganz darauf einlässt und die ihm verschriebenen Medikamente einnimmt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erkennt der Angeklagte das bei ihm diagnostizierte Krankheitsbild jedoch nicht an, und frühere freiwillige Behandlungen waren erfolglos. Auch damals hat er seine Medikamente nicht eingenommen.
Nach Angaben des Angeklagten hat der Unfall einen Teil seines Gehirns beschädigt. Er habe Angst, dass Antipsychotika die gesunden Teile seines Gehirns beeinträchtigen, erklärte er vor Gericht.
Traumatisch
Die Folgen der Messerstecherei waren für das Opfer besonders traumatisch. Er ist am ganzen Körper mit Narben übersät und hat sich noch immer nicht vollständig von seinen Verletzungen erholt. Er wird seine Hand wahrscheinlich nie wieder richtig benutzen können, da Nerven und Sehnen durchtrennt wurden.
Auch seine Frau und sein Sohn leiden noch täglich unter den Folgen. Die drei Familienmitglieder fordern von dem Angeklagten eine erhebliche Entschädigung. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass Johan P. das zahlen sollte.
Verteidigung
Der Anwalt von P. ist der Meinung, dass das Gericht dem Rat der Experten folgen sollte. Er ist überzeugt, dass sein Mandant dabei voll kooperieren wird. Da es wichtig ist, dass die Behandlung bald beginnt, sollte das Gericht zusätzlich eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr verhängen. Da er 10 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, könnte er sich bald in eine Klinik begeben.
Das Gericht wird sich zwei Wochen Zeit nehmen, um eine Entscheidung zu treffen, und sein Urteil am 6. März verkünden. Johan P. hat bereits gesagt, dass er nicht anwesend sein möchte.