Drei lebenslange Haftstrafen im MH17-Strafprozess, ein Freispruch

Drei lebenslange Haftstrafen im MH17-Strafprozess, ein Freispruch

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Das Bezirksgericht Den Haag hat drei der vier Verdächtigen in der MH17-Strafsache wegen ihrer Rolle beim Abschuss der Malaysia-Airlines-Maschine über der Ostukraine am 17. Juli 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der vierte Verdächtige wurde vom Gericht freigesprochen.

Die Russen Igor Girkin und Sergei Dubinsky und der Ukrainer Leonid Khartyenko erhalten lebenslange Haftstrafen. Die Anklage gegen den Russen Oleg Pulatov wurde vom Gericht als nicht rechtlich und überzeugend erwiesen angesehen, so dass er freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte für alle vier Angeklagten lebenslange Haftstrafen gefordert.

Girkin, Doebinski und Khartshenko müssen außerdem Schadensersatz in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro an die Angehörigen des Unglücks zahlen.

Einsatz von Buk-Raketen bewiesen

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Flugzeug MH17 mit einer Buk-Rakete von einem landwirtschaftlichen Feld in der Ostukraine abgeschossen wurde, das prorussischen Rebellen gehört. Dafür gibt es nach Ansicht des Gerichts eine Fülle von Beweisen, darunter gefundene Fragmente der Rakete, Fotos, Satellitenbilder und Zeugenaussagen.

Zum Zeitpunkt der Katastrophe kämpften die von Russland unterstützten Rebellen in dem Gebiet gegen die ukrainische Armee. Girkin (51) war Verteidigungsminister in der Rebellenrepublik Donezk (DVR). Er leitete Einheiten und hielt Kontakt zu Russland. Doebinsky (60) war der Leiter des Geheimdienstes in Donezk. Sein Stellvertreter Pulatow (56) war Koordinator der Rebellengruppe in dem Gebiet, während der Ukrainer Chartschenko (50) Kommandeur der kämpfenden Rebellen war.

Enge Zusammenarbeit

Nach Ansicht des Gerichts haben die Verurteilten eng zusammengearbeitet, um die Buk-Raketenanlage von Russland in das von den Rebellen gehaltene Gebiet zu bringen und wieder abzutransportieren. Sie drückten zwar nicht selbst auf den Knopf, werden aber dennoch vom Gericht für den Abschuss von Flug MH17 verantwortlich gemacht, weil sie eine leitende militärische Rolle gespielt und bewusst mit dem Ziel des Abschusses eines Flugzeugs zusammengearbeitet haben.

Der Einsatz des Buk-Systems wurde von Doebinski initiiert, so das Gericht. Archchenko war für den Transport verantwortlich. Doebinski und Chartschenko werden daher als Mittäter angesehen.

Pulatow wusste von dem Einsatz und sah die Rakete vorher. Nach Ansicht des Gerichts gibt es jedoch keine Beweise dafür, dass er "persönlich einen Beitrag" zum Buk-Einsatz geleistet hat. Er wird daher von der Anklage freigesprochen.

Girkin war der militärische Führer in der Volksrepublik Donezk, zuständig für den Aufbau und die Stationierung des militärischen Arsenals und der Kämpfer und in dieser Rolle letztlich verantwortlich. Obwohl nicht bewiesen werden kann, dass er im Voraus von der Buk wusste, hielt er den Einsatz für akzeptabel, so das Gericht. Daher gilt er als "funktionaler Täter". Unter seiner Verantwortung seien bereits Flugzeuge abgeschossen worden. Außerdem habe er aktiv daran gearbeitet, die Buk so schnell wie möglich nach Russland zurückzubringen.

Dem Gericht ist es egal, ob MH17 gezielt getroffen werden sollte, wichtig ist nur, dass ein Flugzeug absichtlich abgeschossen wurde. Wer letztlich den Abschuss der Rakete befohlen hat und warum, kann nach Ansicht des Gerichts nicht festgestellt werden.

Dem Gericht zufolge hatte Russland zum Zeitpunkt des Vorfalls die volle Kontrolle über die selbsternannte Volksrepublik Donezk. Die Angeklagten können sich nicht auf die Immunität nach dem Kriegsrecht berufen, da sowohl Russland als auch die Separatisten bestreiten, dass die Rebellen Teil der Russischen Föderation waren.

Verurteilt in Abwesenheit

Die Verurteilten waren bei der Urteilsverkündung im Gerichtskomplex Schiphol nicht anwesend, da Russland sie nicht ausliefern will. Sie wurden daher in Abwesenheit verurteilt. Nur der Russe Oleg Pulatov wurde von Anwälten vertreten, die auch einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatten. Allerdings waren viele Angehörige und (internationale) Medien im Gerichtssaal anwesend.

Anhand von umfangreichem Filmmaterial, Tonbändern, Senderdaten, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten wurde untersucht, welche Waffe eingesetzt wurde, welchen Weg die Rakete nahm und wo sich die Beteiligten zu welchem Zeitpunkt aufhielten.

Damit ist das Strafverfahren gegen MH17 nicht unbedingt abgeschlossen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch Berufung eingelegt werden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen geschehen. Darüber hinaus gehen die Ermittlungen gegen andere an der Katastrophe beteiligte Personen weiter. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind zahlreiche Verfahren anhängig, und die Niederlande haben gemeinsam mit Australien Russland vor dem Internationalen Gerichtshof wegen seiner Beteiligung am Absturz von MH17 verklagt.

Die erste Anhörung in der MH17-Strafsache fand am 9. März 2020 statt. Viele Angehörige nutzten ihre Rederecht. Letztes Jahr haben sie drei Wochen lang erzählt, wie ihr Leben ist betroffen durch den Verlust eines geliebten Menschen. Neben der Trauer litten einige auch unter psychischen Problemen, andere verloren ihren Arbeitsplatz oder ihre Beziehungen gingen zu Ende.

Team
Kötter L'Homme Plasman Rechtsanwälte

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