Richard de Mos' Anwälte lassen bei der Anklage nichts unversucht: "Sie sind völlig durch das Eis gefallen
Sie gingen in die Offensive, und das zeigte sich: In ihrer Verteidigung der Politiker Richard de Mos und Rachid Guernaoui im Berufungsverfahren der Haager Korruptionsaffäre machen die Anwälte Peter Plasman und Jordi L'Homme Hackfleisch aus der Staatsanwaltschaft. "Sie haben ein großes Durcheinander angerichtet."
Eine Vorwarnung. Damit hatte man im Haager Gerichtssaal wohl nicht gerechnet. Aber die Anwälte der Politiker Richard de Mos und Rachid Guernaoui haben ihr Plädoyer im Berufungsverfahren zur Haager Korruptionsaffäre tatsächlich damit begonnen. Und niemand wird rund vier Stunden später gedacht haben: Warum eigentlich?
Nicht Verteidiger Peter Plasman, sondern sein Bürokollege Jordi L'Homme holt die Kastanien aus dem Feuer. "In diesem Plädoyer werden harte Worte über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gesprochen werden", sagte er am vierten Tag des Berufungsverfahrens im Korruptionsfall gegen die beiden Haager Politiker und fünf mutmaßliche Unternehmer. "Steinharte Worte."
Der Anwalt ließ ein angemessenes Schweigen hören. Dann: "Die Staatsanwaltschaft hat ein großes Durcheinander angerichtet, war äußerst nachlässig, hat gemachte Zusagen nicht eingehalten, verhält sich irreführend, was ihre Kritik am Urteil des Rotterdamer Landgerichts angeht, disqualifiziert dieses Gericht, setzt Ihr Gericht in unzulässiger Weise unter Druck und lässt offensichtlich ihre eigenen Interessen durchsetzen."
Und dann fängt das Ganze erst richtig an.
Berufsverbot und Geldstrafen
Letzten Dienstag Staatsanwälte behaupteten Gegen die sieben Verdächtigen im Korruptionsfall Richard de Mos wurden Haftstrafen auf Bewährung, Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro und gemeinnützige Arbeit verhängt. Für die ehemaligen Schöffen von Den Haag kam die Auflage eines jahrelangen Berufsverbots hinzu.
Nach Ansicht der Verteidigung hätte es aber gar nicht so weit kommen dürfen. Die Argumentation von Plasman und L'Homme ist im Grunde einfach. Ihre Mandanten wurden bereits in erster Instanz freigesprochen und die Staatsanwaltschaft hätte nie in Berufung gehen dürfen. Stundenlang wurde im Gerichtssaal über die Gründe diskutiert, warum das Berufungsgericht die Berufung für unzulässig erklären sollte.