Bonnie und Clyde" der Niederlande

Bonnie und Clyde" der Niederlande

Enise Merve B. (21), die im Februar 2014 mit ihrem Partner Antonio van der P. (27) zwei Wochen lang die Niederlande ausgeraubt hat, ist in der Berufung zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Das hat das Gericht in Leeuwarden am Mittwoch entschieden. Die Länge der Strafe entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Strafe, die B. bereits im vergangenen Jahr erhalten hatte.

Während ihr Anwalt Peter Plasman am Mittwochnachmittag im Gericht anwesend war, war Enise B. selbst nicht anwesend.

Dem Gericht zufolge hatte Enise eine aktive Rolle bei der Tat und es gab eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Vorbereitung. Ihre Rolle bei dem Amoklauf ist daher nicht geringer als die ihres Partners. "Die Angeklagte hat skrupellos gehandelt, sie hat es völlig versäumt, sich in die Opfer einzufühlen", sagte das Gericht.

Bonnie und Clyde

B. und ihr Partner verfolgten eine Spur der Gewalt quer durch das Land und hielten die Niederlande zwei Wochen lang unter Belagerung. Die beiden wurden schließlich nach einer Großfahndung in einem Hotel in Schwerte, Deutschland, festgenommen. Aufgrund ihres Amoklaufs erhielt das "Gangsterduo" den Spitznamen "Bonnie und Clyde".

B. wurde bereits letztes Jahr zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt, ihr Freund Antonio zu 16 Jahren. Enise ging in Beschwerdeihre Freundin jedoch nicht.

Beichte

B. gestand fast alle ihr zur Last gelegten Straftaten. Nur den versuchten Totschlag an einer Frau in Meppel bestreitet sie vor Gericht, weil ihr Freund diese Frau erstochen haben soll. Das Gericht sieht alle Taten, die das Paar begangen hat, als "austauschbar" an und hält B. auch für die Messerstecherei für verantwortlich.

In Meppel brachen die beiden in ein beliebiges Haus ein. Während des Einbruchs kam die Hausbewohnerin nach Hause, woraufhin sie von dem Duo gefesselt und angegriffen wurde. B. soll der Frau mit einer Pfanne auf den Kopf geschlagen haben, Van der P. stach der Bewohnerin dreimal in die Leiste, als sie sich weigerte, ihre PIN-Nummer herauszugeben.

Enttäuscht

Anwalt Peter Plasman sagte, er sei "enttäuscht" über das Urteil. "Wir hatten eine andere Erwartung an diese Berufung", sagte er. Plasman wollte noch nicht sagen, ob er beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen wird. "Dazu muss ich das Urteil erst studieren."

Team
Kötter L'Homme Plasman Rechtsanwälte

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