Maarten Pijnenburg und Jordi L'Homme in Het Parool: 'Bessere Protokollierung von Aussagen in Strafsachen'.
https://www.parool.nl/columns-opinie/juristen-leg-verklaringen-in-strafzaken-beter-vast~b1327cb7
Nach Ansicht der Rechtsanwälte Maarten Pijnenburg und Jordi l'Homme übt der Oberste Gerichtshof zu Recht Kritik an der bei der Verbrechensbekämpfung angewandten "Mr. Big-Methode".
Vor kurzem hat der Oberste Gerichtshof in zwei Urteilen (in den Fällen "Mord in Kaatsheuvel" und "Posbank-Mord") entschieden, dass die so genannte "Mr.-Big-Methode" unter Umständen unzulässig ist.
Die Mr.-Big-Methode bezieht sich auf eine verdeckte Polizeioperation, bei der versucht wird, den Verdächtigen zu einem Geständnis zu bewegen. Bei dieser Form der Infiltration, wie in der bekannten Netflix-Serie UndercoverEr hat sich mit dem Verdächtigen angefreundet, um eine Vertrauensposition zu erlangen. Es wird eine fiktive kriminelle Organisation gegründet (anders als in der Serie), und dem Verdächtigen wird ein lukratives Angebot unterbreitet, sich ihr anzuschließen.
Dem Verdächtigen werden Jobs angeboten und er "wächst" dadurch in der Organisation, bis der (falsche) Chef Mr. Big herausfindet, dass der Verdächtige mit einem Mord in Verbindung steht und ihn damit konfrontiert.
Der Mord stellt eine Gefahr für die Organisation dar, und der Verdächtige wird vor die Wahl gestellt, entweder auf der Stelle zu gestehen, damit er etwas für ihn bekommt, oder nicht zu gestehen und zu gehen.
Katz-und-Maus-Spiel
Die Verbrechensbekämpfung - um es einfach und unwissenschaftlich auszudrücken - hat oft die Züge eines Tom-und-Jerry-Films. Dabei setzen die Ermittlungsbehörden technische Hilfsmittel ein, um Verdächtige und manchmal auch kriminelle Organisationen zu "jagen", die sie regelmäßig austricksen.
Das Aufspüren von Schwerverbrechen ist natürlich seit langem ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Ermittlungsbehörden und Verdächtigen, wobei das Justizministerium spezielle Ermittlungsmethoden wie verdeckte Ermittlungen und Infiltration einsetzt. In dieser Kategorie von Fällen stellt sich immer die Frage, wie weit die Polizei bei (verdeckten) Operationen gehen darf.
Im Allgemeinen sollte sich die Polizei nicht der Verführung schuldig machen und keinen unangemessenen Druck ausüben. Denn es sind auch Fälle bekannt, in denen selbst nach einem Geständnis der falsche Verdächtige verurteilt wurde (man denke z.B. an den Mord im Schiedammer Park oder den Fall Anna Post). Dies geschieht nicht nur in Amerika.
In den jüngsten Urteilen entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Fälle neu beurteilt werden sollten, weil das Gericht nicht ausreichend begründet hatte, ob durch die Mr.-Big-Methode unzulässiger Druck auf die Angeklagten ausgeübt wurde.
Freiheit der Erklärung
Die Kritik an dieser Methode bestand aus drei Elementen:
(1) Kann sie unter die geltende Rechtsvorschrift der systematischen Nachrichtenbeschaffung subsumiert werden?
(2) Ist es eine verlässliche Methode, besteht nicht ein hohes Risiko von falschen Geständnissen, wenn sich jemand in einer finanziellen oder sozialen Abhängigkeit von einer Organisation befindet?
(3) Steht diese Methode im Einklang mit der Erklärungsfreiheit, die eine Person im Strafverfahren hat?
Der Oberste Gerichtshof äußert sich nicht allgemein zu einem mit der Mr.-Big-Methode erlangten Geständnis, sondern weist darauf hin, dass es von einer Vielzahl von Umständen abhängt, ob die Erklärungsfreiheit des Angeklagten verletzt wurde. Dies muss der Ermittlungsrichter in jedem Einzelfall beurteilen und hinreichend begründen.
Audiovisuelle Anmeldung
Der große Gewinn beider Urteile des Obersten Gerichtshofs besteht darin, dass sie darauf hinweisen, dass neben der Berichterstattung durch Mündliche auch eine auditive oder audiovisuelle Aufzeichnung erfolgen sollte, wenn möglich. Andernfalls kann das Gericht - frei übersetzt - nicht hinreichend prüfen, ob die Erklärungsfreiheit verletzt worden ist oder nicht.
Sie macht das Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten überprüfbar. Die Registrierung scheint ein sehr kleiner Schritt zu sein, aber für die Rechtspraktiker - und insbesondere für die Anwälte - gibt sie einen besseren Überblick darüber, ob die Ermittlungsbeamten die Grenzen überschritten haben.
Das Problem, auf das wir als Strafverteidiger bisher gestoßen sind, ist, dass die uns und dem Gericht zur Verfügung gestellten Protokolle oft eine "glatte" Version der Realität und manchmal sogar eine potenziell gefälschte Version sind. Mit anderen Worten: Sie entsprachen nicht immer der Realität.
Nach eingehenden Gesprächen mit unseren Kunden hat sich herausgestellt, dass manchmal viel mehr Druck ausgeübt wurde oder mehr Versprechungen gemacht wurden, als der offizielle Bericht vermuten ließ.
Würden die Richter als Reaktion auf diese Urteile "die Faust im Sack" machen und harte Sanktionen verhängen, z. B. den Ausschluss von Beweisen, wenn keine Audio- (bzw. Video-) Aufzeichnung erfolgt ist, wären wir auf dem Weg zu einem fairen Verfahren einen Schritt weiter.
Wenn man die Erkennung nicht kontrollieren kann, ist Ärger vorprogrammiert.
In Anlehnung an den Slogan einer bekannten Detektei würden wir argumentieren: Vertrauen ist gut, aber Aufnahmen sind (in diesem Fall) besser.