Die Staatsanwaltschaft (OM) hat vier Jahre Gefängnis und tbs gegen einen Mann gefordert, der sich als 15-jähriger Krebspatient ausgab, um das Vertrauen eines 12-jährigen Mädchens zu gewinnen. Der 43-jährige Verdächtige wird außerdem beschuldigt, das Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
Der Mann gab sich auf Snapchat als ein 15-jähriger Junge aus, der krank war, schreibt die OM. Er teilte dem Opfer mit, dass er "keine aktuellen Fotos" schicken könne, weil er "aufgrund einer Krebsbehandlung" eine Glatze habe.
Dem Mann gelang es, das Vertrauen des Mädchens zu gewinnen. Sie unterhielten sich viel und das Mädchen verliebte sich in den Mann, so die Staatsanwaltschaft. Als die beiden sich zum ersten Mal im wirklichen Leben sehen, stellt das Mädchen Fragen. Er gibt sein wahres Alter preis. Es folgen zwei Verabredungen, bei denen es zu "sexuellen Handlungen" kommt.
Der Beschuldigte sagt, er habe sie "geküsst und berührt", bestreitet aber, sexuell in sie eingedrungen zu sein. Er behauptet, "keine sexuelle Absicht" gehabt zu haben, was jedoch durch WhatsApp-Konversationen zwischen ihm und einer erwachsenen Frau widerlegt wird. Nachrichten zwischen dem Mädchen und ihren Freunden zeigen ebenfalls, dass "sexuelle Handlungen stattgefunden haben". Bei den Ermittlungen wurde auch Sperma gefunden, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Mann der Unzüchtigkeit, des sexuellen Eindringens und des Groomings (Online-Kinderpflege). Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte "die körperliche, aber sicherlich auch die seelische Unversehrtheit des Mädchens in sehr grober Weise verletzt". Der Mann habe keine Rücksicht auf die Gefühle und Emotionen einer 12-Jährigen genommen.
Verdächtiger hat in diesem Jahr 370 Mädchen und Frauen angesprochen
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Verdächtige in diesem Jahr 370 verschiedene Mädchen und Frauen angesprochen hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann eine Vorliebe für Mädchen zwischen 12 und 14 Jahren.
Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von Kinderpornografie vorbestrafte Mann wurde psychologisch untersucht, wobei sich herausstellte, dass der Verdächtige an Persönlichkeitsstörungen leidet. Er sei daher "vermindert schuldfähig", schreibt die Staatsanwaltschaft. "In Anbetracht der Schwere der Straftaten und der hohen Wiederholungsgefahr" sei jedoch eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe angemessen, so der Staatsanwalt.
Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine vierjährige Haftstrafe und eine Zwangsbehandlung. Es ist nicht bekannt, wann das Urteil gefällt werden wird.