Das Recht auf Umgang mit dem Kind wird in der Regel als Grundrecht der Eltern anerkannt und ist durch nationale und internationale Rechtsvorschriften und Rechtsprechung geschützt. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) regelt das Recht auf Achtung des Familienlebens, einschließlich des Rechts auf Umgang zwischen Eltern und ihren Kindern. Der spezifische Artikel, der sich mit dem Umgangsrecht befasst, ist Artikel 8 der EMRK. In diesem Artikel wird das Recht des Einzelnen auf Achtung seines Familienlebens und seiner Familie anerkannt, einschließlich des Rechts auf Umgang mit seinen Kindern. Er verbietet Eingriffe des Staates in dieses Recht, es sei denn, solche Eingriffe sind gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, zum Beispiel in Fällen, in denen es im Interesse des Kindes liegt, den Kontakt zu einem Elternteil einzuschränken, um die Sicherheit oder das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Das Recht auf Umgang zwischen Eltern und Kind ist eine wichtige Grundlage für den Schutz dieses Rechts in den Niederlanden.
Wer hat das Recht auf Umgang mit dem minderjährigen Kind?
Unter anderem aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt sich, dass die Person, die in einer engen persönlichen Beziehung zu dem Kind steht, grundsätzlich auch das Recht auf Umgang mit dem minderjährigen Kind hat.
Die Beantwortung der Frage, ob eine enge persönliche Beziehung zu dem Kind besteht, ist einzelfallabhängig. Wir raten Ihnen daher, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie wissen wollen, ob Sie ein Recht auf Umgang mit einem minderjährigen Kind haben.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, sein Kind zu besuchen (Artikel 1:377a des Zivilgesetzbuches). Die elterliche Sorge umfasst auch die Verpflichtung eines Elternteils, die Entwicklung der Bindungen seines Kindes zum anderen Elternteil zu fördern (Artikel 1:247 Absatz 3 BW).
Kann das Recht auf Umgang mit dem minderjährigen Kind verweigert werden?
Artikel 1:377e Absatz 3 des Zivilgesetzbuchs sieht vor, dass das Gericht das Umgangsrecht nur dann verweigert, wenn:
- der Umgang würde die geistige oder körperliche Entwicklung des Kindes ernsthaft beeinträchtigen, oder
- der Elternteil oder die Person, die eine enge persönliche Beziehung zu dem Kind hat, muss als offensichtlich unfähig oder als offensichtlich unfähig zum Umgang mit dem Kind angesehen werden, oder
- das Kind, das 12 Jahre oder älter ist, auf Befragen ernsthafte Einwände gegen den Umgang mit seinem Elternteil oder der Person, zu der es eine enge persönliche Beziehung hat, geäußert hat, oder
- der Zugang sonst dem zwingenden Interesse des Kindes zuwiderläuft.
Die Ablehnung eines Antrags auf Regelung des Umgangs und die Entscheidung über die Verweigerung des Umgangs sind vorübergehend in dem Sinne, dass der Elternteil, dessen Antrag abgelehnt oder dem der Umgang verweigert wurde, bei einer Änderung der Umstände, in jedem Fall aber nach Ablauf eines Jahres, erneut einen Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht stellen kann.
Benötigen Sie einen Anwalt für ein Umgangsrecht mit einem Kind?
In Angelegenheiten, die den Umgang mit einem minderjährigen Kind betreffen, kann eine Person, die eine enge persönliche Beziehung zu dem Kind hat, gerichtlich vorgehen, um ihr Umgangsrecht durchzusetzen. In diesen Verfahren steht das Wohl des Kindes immer an erster Stelle.
Wenn Sie rechtlichen Beistand in einer Frage des Umgangs mit einem Kind benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548.