Was sollte ich tun, wenn ich verhaftet werde, und welche Rechte habe ich?
Wenn Sie verhaftet wurden, ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich Ihrer Rechte bewusst sind. Als Erstes sollten Sie versuchen, ruhig zu bleiben. Widerstand während einer Verhaftung kann die Situation verschlimmern und dazu führen, dass Polizeibrutalität oder zusätzliche Straftaten, wie zum Beispiel Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Die Polizei ist obligatorisch um Sie über den Grund Ihrer Verhaftung zu informieren. So können Sie besser verstehen, worum es bei der Anklage gegen Sie geht. Sie haben das Recht zu schweigen; das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, während Ihrer Festnahme oder polizeilichen Vernehmung Fragen zu beantworten. Es ist oft ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Vermeiden Sie es daher, ohne anwaltlichen Beistand Einzelheiten oder Aussagen zu machen.
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Verhaftung haben Sie das Recht auf einen Anwalt. Fragen Sie immer nach einem Anwalt, auch wenn Sie glauben, nichts zu verbergen zu haben. Die Kosten für einen Anwalt werden in der Regel übernommen, und Sie können mit Ihrem Anwalt entsprechende Vereinbarungen treffen. Bevor Sie befragt werden, haben Sie das Recht, zuerst mit Ihrem Anwalt zu sprechen. Er kann Sie beraten, wie Sie am besten mit dem Verhör umgehen und ob es ratsam ist, eine Aussage zu machen oder nicht.
In vielen Fällen haben Sie auch das Recht, jemanden über Ihre Festnahme zu informieren, z. B. ein Familienmitglied. Ihr Anwalt kann Ihnen weitere Informationen dazu geben. Die Rechtsanwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten können Sie durch das gesamte Verfahren begleiten. Dazu gehört die Beratung über das Vorgehen bei der Vernehmung, die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und die Vorbereitung auf eine mögliche Gerichtsverhandlung.
Jemand verhaftet/verhaftet?
Die Verhaftung eines Familienmitglieds oder eines Freundes kann sehr einschneidend sein. Manchmal ist zum Beispiel ein Verhaftungsteam in Ihre Wohnung eingedrungen. Oft gibt es eine Menge Fragen. Warum ist jemand verhaftet worden? Wie wird es jetzt weitergehen? Was kann ich erwarten? Die Anwälte von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten verstehen, dass Sie auf dem Laufenden gehalten werden wollen.
Wann kann die Polizei jemanden festnehmen?
Wenn die Polizei eine Person verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, kann sie diese Person festnehmen. Ein Verdacht kann entstehen, wenn die Polizei diese Person bei der Begehung einer Straftat sieht oder wenn eine Person einer Beschreibung entspricht. Es muss ein begründeter Verdacht der Schuld sind.
Wenn der Verdächtige nicht kooperiert, kann die Polizei bei der Festnahme Gewalt anwenden, die jedoch nicht über das notwendige Maß hinausgehen sollte.
Wie lange kann die Polizei jemanden auf der Polizeiwache festhalten?
Die Polizei kann einer Person maximal neun Stunden Zeit geben. zur Vernehmung vorhalten. Die Zeit zwischen 00:00 und 09:00 Uhr zählt dabei nicht mit. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Festnahme. Ziel ist es, Informationen zu sammeln und zu prüfen, ob es ausreichende Gründe für weitere Schritte gibt.
Handelt es sich um eine Straftat, bei der die Untersuchungshaft zulässig ist, kann die Polizei einen Verdächtigen anklagen beruhigen. Die Festnahme erfolgt durch den stellvertretenden Staatsanwalt, wenn die Polizei hinreichende Gründe hat, einen Verdächtigen weiter festzuhalten, um z. B. weitere Ermittlungen durchzuführen. Die Inhaftierung kann bis zu 72 Stunden dauern und bei dringendem Bedarf einmal um 72 Stunden verlängert werden. Danach muss der Staatsanwalt entscheiden, ob der Verdächtige vor dem Ermittlungsrichter angeklagt oder weggeschickt wird (was bedeutet, dass jemand entlassen wird).
Habe ich das Recht auf einen Anwalt, wenn ich verhaftet werde?
Wenn Sie festgenommen werden, haben Sie das Recht, einen Anwalt zu beauftragen. Dieses Recht ist sowohl in der nationalen Gesetzgebung als auch in internationalen Verträgen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), verankert. Das Recht auf Rechtsbeistand ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren. Es garantiert, dass Sie von dem Moment an, in dem Sie mit der Justiz in Kontakt kommen, Zugang zu fachkundiger Anleitung und Beratung haben.
Vor der ersten Polizeiverhör stattfindet, haben Sie das Recht auf ein vertrauliches Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Dieses Gespräch findet in der Regel auf der Polizeiwache statt und dient dazu, Sie über Ihre Rechte zu informieren und Ihnen Ratschläge zu erteilen, wie Sie sich bei der Vernehmung am besten verhalten sollten. Dies ist ein wichtiger Zeitpunkt, um zu verstehen, welche Fragen Sie beantworten sollten und welche nicht und wie Sie Ihre Position am besten schützen können.
Seit dem 1. März 2016 haben Sie auch das Recht, während der Polizeiverhör tatsächlich von einem Anwalt unterstützt werden. Das bedeutet, dass der Anwalt Sie nicht nur im Vorfeld beraten, sondern auch bei der Vernehmung selbst anwesend sein kann. Der Anwalt hat die Möglichkeit, einzugreifen, wenn unzulässige Fragen gestellt oder Ihre Rechte verletzt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Vernehmung fair und rechtmäßig abläuft und dass Ihre Rechte jederzeit gewahrt bleiben.
Die Anwesenheit eines Anwalts während des Verhörs kann entscheidend dazu beitragen, dass Sie fair behandelt werden und angemessen auf die Fragen der Polizei reagieren. Außerdem bietet er einen zusätzlichen Schutz vor Fehlverhalten oder Missbrauch während des Verhörs.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie im Falle einer Verhaftung von Ihrem Recht auf einen Anwalt Gebrauch machen. Dies trägt nicht nur dazu bei, Ihre Rechtsposition zu stärken, sondern gewährleistet auch, dass Sie ordnungsgemäß über die zu unternehmenden Schritte und den Schutz Ihrer Rechte während des Strafverfahrens informiert sind.
Wenn Sie Fragen dazu haben, zögern Sie bitte nicht, unser Büro zu kontaktieren. Sie können eine E-Mail an info@klpadvocaten.nl senden oder (während der Bürozeiten) die Nummer 020-6731548 anrufen. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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