Artikel 12 Sv-Verfahren (Beschwerde gegen die Nichtverfolgung)

Anwalt benötigt Artikel 12 Sv-Verfahren?

Was ist ein Verfahren nach Artikel 12 Sv? Nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt

Wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, das Verfahren einzustellen, d. h. keine Anklage zu erheben, kann dies für Sie als Opfer oder Betroffener äußerst frustrierend sein, insbesondere wenn Sie davon überzeugt sind, dass es genügend Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung der beteiligten Person(en) gibt. Eine Einstellung bedeutet, dass der Staatsanwalt (OM) beschließt, den Fall nicht vor Gericht zu bringen, was aus verschiedenen Gründen geschehen kann, z. B. aus Mangel an Beweisen, aus der Einschätzung, dass eine Strafverfolgung nicht im öffentlichen Interesse liegt, oder weil der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass keine Straftat vorliegt.

Wenn Sie mit dieser Entlassungsentscheidung nicht einverstanden sind, bietet Ihnen das Gesetz die Möglichkeit, ein Verfahren nach Artikel 12 Sv einzuleiten. Dabei handelt es sich um ein förmliches Beschwerdeverfahren, in dem Sie das Gericht bitten, die Staatsanwaltschaft zu zwingen, doch noch Anklage zu erheben. Dieses Verfahren wird auch als "Nichtverfolgungsbeschwerde" bezeichnet.

Die Gericht wird Ihre Beschwerde auf der Grundlage der von Ihnen vorgebrachten Argumente und der verfügbaren Beweise prüfen. In diesem Verfahren können Sie darlegen, warum Sie glauben, dass es genügend Gründe gibt, den Fall vor Gericht zu bringen. Nach Prüfung des Falles kann das Gericht entscheiden, dass die Anklage tatsächlich weiter verfolgt werden sollte. Es kann aber auch entscheiden, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Klage abzuweisen, gerechtfertigt war.

Die Einreichung einer Petition nach Artikel 12 Sv ist ein rechtlich komplexer Schritt und erfordert eine gründliche Begründung. Es ist daher sehr wichtig, einen erfahrenen Anwalt mit diesem Verfahren zu beauftragen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Argumente und Beweise vorzulegen, und sicherstellen, dass Ihr Antrag so überzeugend wie möglich formuliert wird. Dies erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft und damit die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Fall, in den Sie verwickelt sind, dennoch Anklage erhoben wird.

Wann können Sie ein Verfahren nach Artikel 12 Sv einleiten?

Nur wenn Sie ein direkter Stakeholder sind, z. B. ein Opfer oder Hinterbliebenekönnen Sie ein Verfahren nach Artikel 12 Sv einleiten. Dies bedeutet, dass Sie ein unmittelbares und persönliches Interesse am Ausgang des Strafverfahrens haben müssen. Sie können kein Verfahren nach Artikel 12 Sv einleiten, wenn Sie lediglich mit einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft (OM) in einem Fall nicht einverstanden sind, an dem Sie kein unmittelbares Interesse haben, z. B. bei der Verhängung einer Bußgeld Für jemand anderen.

Erhält der Beschuldigte eine Mitteilung über die Nichtverfolgung, in der die Staatsanwaltschaft mitteilt, dass das Verfahren eingestellt wird, oder beschließt die Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl zu verhängen, anstatt den Fall vor Gericht zu bringen, hat der Betroffene drei Monate Zeit, ein Verfahren nach Artikel 12 Sv einzuleiten. Innerhalb dieser Frist sollten Sie beim Gericht einen begründeten Antrag einreichen, in dem Sie darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass der Fall dennoch weiterverfolgt werden sollte.

Es ist wichtig zu wissen, dass es keine feste Frist für die Einreichung eines Antrags nach Artikel 12 Sv gibt, wenn der Beschuldigte keinen Bescheid über die Nichtverfolgung erhalten hat und auch kein Strafbefehl erlassen wurde. Dies gibt Ihnen als Betroffenem die Freiheit, sich zu einem späteren Zeitpunkt für die Einleitung des Verfahrens zu entscheiden, ohne an eine strenge Frist gebunden zu sein. Im Interesse einer raschen und wirksamen Rechtsprechung ist es jedoch oft ratsam, nicht zu lange zu warten, bevor man tätig wird.

Bei der Vorbereitung und Einreichung einer Petition nach Artikel 12 Sv ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Antrag ordnungsgemäß zu begründen und dem Gericht alle relevanten Informationen und Beweise in der richtigen Weise vorzulegen. Dies kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen und das Gericht möglicherweise dazu veranlassen, zu entscheiden, dass die Strafverfolgung in dem Fall, an dem Sie beteiligt sind, fortgesetzt werden sollte.

Wie läuft das Verfahren nach Artikel 12 Sv ab?

Mit der Einleitung des Verfahrens nach Artikel 12 Sv legen Sie den Fall dem Berufungsgericht vor. Dies ist ein besonderes Verfahren, in dem das Gericht entscheidet, ob die Staatsanwaltschaft (OM) noch verpflichtet ist, ein Verfahren einzuleiten Strafverfolgung fortfahren. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Gericht die Unterlagen sorgfältig prüfen. Dazu gehören sowohl die Argumente, die Sie als Beschwerdeführer vorbringen, als auch die Gründe, die die Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens anführt.

Das Gericht kann dann beschließen, sowohl Sie als Beschwerdeführer als auch den Beklagten zu einer Anhörung vorzuladen. Bei dieser Anhörung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Standpunkt mündlich zu erläutern. Der Beschuldigte, also die Person, gegen die Sie Anklage erheben wollen, wird ebenfalls die Gelegenheit haben, seine Sicht der Dinge darzulegen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Anhörung für die endgültige Entscheidung des Gerichts eine entscheidende Rolle spielt.

Neben den Parteien hört das Gericht auch einen Generalanwalt, der als Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht auftritt. Der Generalstaatsanwalt berät das Gericht in der Frage, ob es Anklage erheben soll oder nicht. Das Gericht nimmt diesen Rat zwar zur Kenntnis, ist aber nicht verpflichtet, ihm zu folgen. Das Gericht trifft letztlich seine eigene, unabhängige Entscheidung.

Wenn das Gericht entscheidet, dass Ihr Antrag begründet ist, muss die Staatsanwaltschaft den Fall dennoch dem Gericht vorlegen. Dies bedeutet, dass der Fall weiter geprüft und schließlich vom Gericht angehört wird, das dann eine inhaltliche Bewertung vornimmt.

Wenn das Gericht jedoch entscheidet, dass Ihr Antrag unbegründet ist und nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das bedeutet, dass es keine Strafverfolgung gibt und die Staatsanwaltschaft keine weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit ergreift. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Entscheidung des Gerichts endgültig ist. Es gibt keine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen oder Anrufung des Obersten Gerichtshofs. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, einen gut begründeten Antrag zu stellen und erforderlichenfalls einen Rechtsbeistand mit der Vorbereitung und Einreichung eines Verfahrens nach Artikel 12 SC zu beauftragen.

Benötigen Sie einen Anwalt für ein Verfahren nach Artikel 12 Sv?

Wenn Sie ein Verfahren nach Artikel 12 Sv einleiten, brauchen Sie keinen Anwalt, aber er kann sehr nützlich sein. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Übersetzung der Rechtsdokumente helfen oder zum Beispiel die Beschwerde verfassen. Dies erhöht die Chancen, dass Ihre Beschwerde für begründet erklärt wird.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in Verfahren nach Artikel 12-Sv. Bitte lesen Sie über diese link mehr über die Rolle des Anwalts im Strafverfahren.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie nach der Anwendung von Gewalt durch die Polizei vorgehen sollen, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.

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