Als Zeuge in einem Strafverfahren vorgeladen?
Wenn Sie in einem Strafverfahren als Zeuge vernommen werden, müssen Sie einige Rechte und Pflichten beachten. Wenn die Polizei Sie auffordert, eine Aussage zu machen, haben Sie die Möglichkeit, diese zu verweigern. Diese Weigerung wird in der Regel im Strafregister vermerkt. Möglicherweise werden Sie aber dennoch als Zeuge vor ein Gericht geladen. Dies kann sowohl bei der den/die mit der Rechtssache befassten Richter wie beim Untersuchungsrichter, der auch als Ermittlungsrichter bezeichnet wird.
Zeuge ist verpflichtet zu erscheinen
Wenn Sie eine Vorladung zur Aussage vor Gericht erhalten, sind Sie verpflichtet, zu erscheinen. Wenn Sie ohne triftigen Grund nicht erscheinen, kann der Richter beschließen, Sie von der Polizei abholen zu lassen, eine Maßnahme, die auch als Geiselnahme bezeichnet wird.
Zeuge ist verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen
Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß über das, was Sie gesehen, gehört oder erlebt haben, auszusagen. Eine Falschaussage ist strafbar und kann zu einer Anklage wegen Meineids führen. Grundsätzlich sollten Sie auf die Ihnen gestellten Fragen antworten.
Recht auf Verheimlichung?
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Bestimmte Personen können sich auf das Privileg berufen, das ihnen das Recht gibt, die Aussage zu verweigern. Dies gilt zum Beispiel für Familienangehörige des Beschuldigten, wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern und Kinder, sowie für Berufsgeheimnisträger, wie Ärzte, Rechtsanwälte und Geistliche. Auch wenn Sie sich durch eine Antwort selbst belasten könnten, haben Sie das Recht zu schweigen.
Wenn Sie als Zeuge aufgrund von Drohungen oder Einschüchterungen um Ihre Sicherheit fürchten, können Sie bei der Staatsanwaltschaft und/oder dem Richter Schutzmaßnahmen beantragen. Während Ihrer Zeugenvernehmung haben Sie außerdem das Recht, sich von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Nach Ihrer Aussage haben Sie die Möglichkeit, Ihre Aussage noch einmal zu lesen und korrigieren zu lassen, wenn Sie glauben, dass etwas nicht stimmt.
Aufwandsentschädigung als Zeuge?
Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, wenn Sie vor Gericht erscheinen müssen. Mit dieser Aufwandsentschädigung können die Reisekosten, eventuelle Kosten für Arbeitsausfall (Einkommensverluste durch versäumte Arbeitsstunden) und andere anfallende Kosten abgedeckt werden.
Anwalt für Zeugenvernehmung erforderlich?
Wenn Sie Fragen oder Zweifel an Ihren Rechten oder Pflichten als Zeuge haben, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt von Kötter, L'Homme & Plasman Advocaten kann Ihnen detaillierte Informationen über Ihre spezielle Situation geben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Sie können eine E-Mail senden an info@klpadvocaten.nl oder (während der Bürozeiten) unter 020-6731548. In Notfällen (Sie oder jemand, den Sie kennen, könnte bald verhaftet werden), kontaktieren Sie uns bitte über unsere Notrufnummer 06-24428734.
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